Finanzen
Wie wirkt sich meine Entscheidung auf mein Geld aus – jetzt und später?
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DatenschutzhinweiseEinleitung
- Studium kostet monatlich 900 bis 1.000 Euro.
- Eltern und Nebenjobs finanzieren das Studium am häufigsten.
- Staatliche Hilfen erreichen nur wenige Studierende.
- Nebenjobs können Studienzeit und Studienwahl beeinflussen.
- Frühe Finanzplanung hilft, finanzielle Probleme zu vermeiden.
Studierende in Deutschland finanzieren ihr Studium aus verschiedenen Quellen. Im Durchschnitt brauchen sie dafür 900 bis 1.000 Euro im Monat. Das Geld kommt vor allem von den Erziehungsberechtigten oder aus eigenen Einnahmen, zum Beispiel aus Nebenjobs. Staatliche Leistungen wie BAföG, Stipendien und Studienkredite werden dagegen deutlich seltener genutzt. Die Finanzierung setzt sich bei vielen Studierenden aus mehreren einzelnen Teilen zusammen.
Deutschland bietet verschiedene staatliche Hilfen für Studierende an. Dazu gehören das BAföG, das Deutschlandstipendium, Stipendien von Begabtenförderungswerken, das Aufstiegsstipendium sowie verschiedene Studienkredite. Trotzdem nutzen sechs von sieben Studierenden keine staatliche Unterstützung. Im Jahr 2024 griffen höchstens 15,1 Prozent der Studierenden auf ein staatliches Finanzierungsangebot zurück. Das BAföG erreicht 88,6 Prozent der Studierenden nicht.
Dadurch hängt die Finanzierung des Studiums oft von der Unterstützung der Erziehungsberechtigten ab. Studierende, deren Erziehungsberechtigten sie nicht ausreichend unterstützen können, müssen häufig selbst Geld verdienen. Die Zahl der Studierenden mit einem Nebenjob ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Bei den 20- bis 24-jährigen Studierenden lag der Anteil im Jahr 2023 bei 56 Prozent.
Ein Nebenjob kann jedoch viel Zeit beanspruchen. Dadurch bleibt weniger Zeit für das Lernen und für die Teilnahme am Studium. Das Studium kann sich verlängern. Außerdem besteht die Gefahr, dass Studierende ihren Studienort danach auswählen, ob sie weiterhin bei ihren Erziehungsberechtigten wohnen können. Auch die Wahl eines Studienfachs kann davon beeinflusst werden, wie gut sich das Studium mit einem Nebenjob verbinden lässt.
Finanzielle Schwierigkeiten können außerdem dazu führen, dass Studierende ihr Studium abbrechen. Damit beeinflusst die Studienfinanzierung nicht nur den Alltag während des Studiums. Sie kann auch darüber entscheiden, wer ein Studium beginnt, welches Fach gewählt wird und ob das Studium erfolgreich beendet werden kann.
Für Studieninteressierte bedeutet das, sich frühzeitig mit der Finanzierung des Studiums auseinanderzusetzen. Dabei sollten die voraussichtlichen monatlichen Kosten eingeschätzt und die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten geprüft werden.
Da staatliche Hilfen nur einen Teil der Studierenden erreichen, ist es sinnvoll, mehrere Möglichkeiten miteinander zu vergleichen. Eine frühzeitige und realistische Planung kann dazu beitragen, finanzielle Schwierigkeiten während des Studiums zu vermeiden und ausreichend Zeit für das Studium zu behalten.
Unterstützung durch Erziehungsberechtigte
RECHTSGRUNDLAGE / PFLICHT
Sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, das Studium zu finanzieren?
- Gesetzliche Pflicht zur Unterhaltszahlung unter Verwandten besteht
- Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Berufsausbildung
- Erziehungsberechtigte müssen das Studium ermöglichen
- Voraussetzung ist die Bedürftigkeit der Studierenden
- Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten muss gegeben sein
In Deutschland sind Verwandte in gerader Linie gesetzlich dazu verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Für Studierende bedeutet das, dass sie gegen ihre Erziehungsberechtigten einen Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf haben. Dieser Anspruch umfasst den gesamten Lebensbedarf während der Ausbildung. Die Pflicht besteht allerdings nur, wenn die Studierenden bedürftig sind, also ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Gleichzeitig müssen die Erziehungsberechtigten finanziell leistungsfähig sein. Das bedeutet, sie müssen die Unterstützung leisten können, ohne ihren eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden.
HÖHE DER UNTERSTÜTZUNG
Wie wird der Unterhalt berechnet?
- Orientierung an der Lebensstellung der Beteiligten
- Nutzung standardisierter Unterhaltsrichtsätze
- Berücksichtigung des monatlichen Gesamtbedarfs
- Anrechnung von Kindergeld auf den Barbedarf
- Verwendung der Düsseldorfer Tabelle als Richtwert
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der Lebensstellung der bedürftigen Person, was als angemessener Unterhalt bezeichnet wird. In der Praxis werden zur Berechnung oft standardisierte Richtsätze herangezogen, wie sie in der Düsseldorfer Tabelle festgelegt sind. Für Studierende, die nicht bei ihren Erziehungsberechtigten wohnen, lag dieser Richtsatz im Jahr 2023 bei monatlich 930 Euro und steigt ab Januar 2025 auf 990 Euro an. Das Kindergeld wird dabei in voller Höhe auf den Barbedarf des Kindes angerechnet und mindert somit den Betrag, den die Erziehungsberechtigten direkt zahlen müssen. Eigene Einkünfte der Studierenden können die Höhe des Anspruchs ebenfalls beeinflussen.
EINFLUSS DES EINKOMMENS DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Welche Rolle spielt das Gehalt der Erziehungsberechtigten?
- Zahlungspflicht hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit ab
- Erziehungsberechtigte behalten einen notwendigen Selbstbehalt
- Anteilige Haftung beider Erziehungsberechtigten nach Einkommen
- Einkommen bestimmt die Höhe des möglichen BAföG-Bezugs
- Auskunftspflicht über Einkünfte und Vermögen besteht
Das Einkommen der Erziehungsberechtigten ist entscheidend für ihre Leistungsfähigkeit. Niemand ist verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, wenn dadurch der eigene angemessene Lebensunterhalt gefährdet wird. Den Erziehungsberechtigten steht daher ein sogenannter Selbstbehalt zu, der nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden darf. Wenn beide Erziehungsberechtigten leistungsfähig sind, haften sie anteilig nach ihren jeweiligen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen für den Unterhalt. Zudem ist das Elterneinkommen das zentrale Kriterium für die staatliche Förderung durch BAföG. Ist das Einkommen zu hoch, besteht oft kein Anspruch auf staatliche Unterstützung, wodurch die private Unterhaltspflicht in den Fokus rückt. Um den Anspruch prüfen zu können, müssen Erziehungsberechtigte auf Verlangen Auskunft über ihre finanziellen Verhältnisse geben.
WOHNSITUATION
Gibt es einen Unterschied zwischen Zuhause wohnen vs. ausziehen?
- Wohnsituation beeinflusst die Höhe des Bedarfs
- Auswärtige Unterbringung erhöht den monatlichen Finanzbedarf
- Mietausgaben sind ein großer Teil der Gesamtausgaben
- Unterschiedliche BAföG-Sätze je nach Wohnform
- Erziehungsberechtigte können die Art der Unterhaltsgewährung bestimmen
Die Wohnsituation hat einen erheblichen Einfluss auf den finanziellen Bedarf. Studierende, die nicht mehr bei ihren Erziehungsberechtigten wohnen, haben durch Miete und Nebenkosten deutlich höhere monatliche Ausgaben. Im Durchschnitt zahlen Studierende in Deutschland etwa 410 Euro Miete. Dies spiegelt sich auch in den Unterhaltsrichtsätzen und BAföG-Sätzen wider, die bei einer auswärtigen Unterbringung höher ausfallen als beim Wohnen im Elternhaus. Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte bestimmen, in welcher Art sie den Unterhalt gewähren. Bei unverheirateten Kindern kann dies auch durch die Bereitstellung von Kost und Logis im eigenen Haushalt geschehen, sofern dies den Belangen der Studierenden entspricht. Ein Auszug kann den Barbedarf erhöhen, führt aber auch zu einer statistisch höheren Wahrscheinlichkeit, BAföG zu beziehen.
KONFLIKTE & REALITÄT
Was passiert, wenn Erziehungsberechtigte nicht zahlen können oder wollen?
- Staatliche Vorausleistungen durch das BAföG-Amt möglich
- Anspruchsübergang auf das Land bei Vorausleistung
- Gerichtliche Durchsetzung des Unterhaltsanspruchs denkbar
- BAföG-Antrag als Schutz bei fehlender Unterstützung
- Voraussetzung ist die Gefährdung der Ausbildung
Wenn Erziehungsberechtigte trotz gesetzlicher Pflicht keinen Unterhalt leisten und dadurch die Ausbildung gefährdet ist, können Studierende beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Vorausleistungen nach dem BAföG beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat zunächst die Zahlungen, damit das Studium fortgesetzt werden kann. Der private Unterhaltsanspruch gegen die Erziehungsberechtigten geht dann kraft Gesetzes auf das Land über, welches sich das Geld von den Erziehungsberechtigten zurückholen kann. Reicht diese staatliche Hilfe nicht aus oder liegen die Voraussetzungen nicht vor, müssen Studierende ihren Anspruch unter Umständen zivilrechtlich vor dem Familiengericht durchsetzen. Kann ein Erziehungsberechtigter aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit tatsächlich nicht zahlen, tritt gegebenenfalls eine Ersatzhaftung anderer Verwandter ein.
LEISTUNGSNACHWEISE
Ist die finanzielle Unterstützung an einen regelmäßigen/erfolgreichen Studienverlauf gebunden?
- Pflicht zur ernsthaften und zielstrebigen Durchführung des Studiums
- Erziehungsberechtigte haben Kontrollrechte über den Fortschritt
- Nachweis von Leistungspunkten (ECTS) kann verlangt werden
- Verweigerung von Nachweisen kann zu Zahlungsstopp führen
- Studienwechsel oder Verzögerungen sind nur begrenzt zulässig
Ja, der Anspruch auf Unterhalt ist an die sogenannte Ausbildungsobliegenheit gebunden. Das bedeutet, Studierende müssen ihr Studium ernsthaft, zielstrebig und in angemessener Zeit durchführen. Erziehungsberechtigte haben das Recht, sich über den Fortgang der Ausbildung zu informieren. Sie können regelmäßige Leistungsnachweise verlangen, wie zum Beispiel die Vorlage von Bescheinigungen über erworbene Leistungspunkte (Credit Points). Werden solche Nachweise grundlos verweigert, können Erziehungsberechtigte die Zahlungen vorübergehend zurückhalten, bis die Informationen vorliegen. Ein ordnungsgemäßer Studienverlauf ist Voraussetzung für den dauerhaften Erhalt der Unterstützung. Kleinere Verzögerungen oder Umwege sind oft unschädlich, solange das Ausbildungsziel weiterhin konsequent verfolgt wird.
GRENZEN DER UNTERSTÜTZUNG
Bis wann müssen Erziehungsberechtigte zahlen (Alter/Abschluss)?
- Pflicht endet grundsätzlich mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss
- Masterstudium kann als Teil einer einheitlichen Ausbildung zählen
- Enger zeitlicher und fachlicher Zusammenhang erforderlich
- Kein fester Anspruch auf eine zweite Ausbildung
- Keine starre Altersgrenze im Unterhaltsrecht definiert
Die Unterhaltspflicht endet normalerweise mit dem Abschluss einer angemessenen Berufsausbildung, die die Studierenden zur Aufnahme eines Berufs befähigt. Bei den heutigen gestuften Studiengängen können Bachelor- und Masterstudium unter bestimmten Voraussetzungen eine einheitliche Ausbildung bilden. Dafür muss zwischen beiden Abschnitten ein enger zeitlicher und fachlicher Zusammenhang bestehen. In diesem Fall müssen Erziehungsberechtigte auch das Masterstudium finanzieren. Nach dem erfolgreichen Abschluss dieser ersten Ausbildung besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf die Finanzierung eines weiteren Studiums. Eine starre Altersgrenze für das Ende der Unterhaltspflicht gibt es im Gesetz nicht; entscheidend ist die Dauer der notwendigen Ausbildung. Im BAföG-Bereich gelten jedoch spezifische Altersgrenzen für den Förderungsbeginn, die seit 2022 bei 45 Jahren liegen.
Nebenjobs
JOBARTEN
Welche typischen Studentenjobs gibt es?
- Aushilfsjobs in Gastronomie, Events oder Einzelhandel
- Fachnahe Jobs wie Werkstudentenstellen oder wissenschaftliche Hilfskraft-Stellen (HiWi)
- Kurzfristige Jobs in Semesterferien
- Haushaltsjobs
- Wahl hängt von Studienfach, Zeitbudget und persönlichen Vorlieben ab
Es gibt verschiedene Arten von Studentenjobs. Aushilfsjobs in Gastronomie, bei Events oder im Einzelhandel sind flexibel und oft auf Minijob-Basis. Jobs mit Fachbezug wie Werkstudentenstellen oder wissenschaftliche Hilfskraft-Stellen (HiWi) an der Hochschule bieten Berufserfahrung im Studienbereich. Kurzfristige oder saisonale Jobs eignen sich für Semesterferien, zum Beispiel Messe- oder Inventurjobs. Haushaltsjobs wie Kinderbetreuung oder Gartenarbeit ermöglichen flexible Arbeitszeiten. Die Wahl hängt vom Studienfach, Zeitbudget und persönlichen Interessen ab.
VERDIENSTMÖGLICHKEITEN
Wie viel kann man realistisch verdienen?
- Minijob: Verdienstgrenze bei 603 Euro monatlich (Stand 2026)
- Werkstudenten: dürfen mehr als 603 Euro verdienen, maximal 20 Stunden pro Woche
- In den Semesterferien können Werkstudenten unbegrenzt arbeiten und mehr verdienen
- Verdienst hängt von der Beschäftigungsform und Arbeitszeit ab
- Bei BAföG-Bezug: bis 603 Euro monatlich anrechnungsfrei
Der Verdienst hängt von der Beschäftigungsform ab. Im Minijob liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich (Stand 2026). Werkstudierende dürfen während des Semesters mehr verdienen, arbeiten aber maximal 20 Stunden pro Woche. In den vorlesungsfreien Zeiten können sie unbegrenzt arbeiten. Der aktuelle Mindestlohn gilt für alle Jobs. Bei BAföG-Bezug bleibt der Verdienst bis 603 Euro monatlich anrechnungsfrei.
ZEITLICHE BELASTUNG
Wie viele Stunden pro Woche sind sinnvoll?
- Werkstudent: während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche
- Fachnahe Tätigkeiten mit maximal 10 Stunden pro Woche belasten das Studium wenig
- Mehr als 10 Stunden pro Woche bei fachfremden Jobs erhöhen Abbruchrisiko
- Arbeitszeitgesetz: maximal 8 Stunden pro Werktag, unter Umständen 10 Stunden
- Arbeitszeit sollte das Studium nicht überwiegen
Als Werkstudent darf man während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten, sonst verliert man den Werkstudentenstatus. Sinnvoll sind 10 bis 15 Stunden pro Woche, besonders bei fachnahen Jobs. Eine Erwerbstätigkeit von nicht mehr als 10 Stunden pro Woche mit Fachbezug zum Studium stellt kein Risiko für den Studienabbruch dar. Nach dem Arbeitszeitgesetz sind an Werktagen bis zu 8 Stunden erlaubt, bei Durchschnittsbildung über 6 Monate bis zu 10 Stunden. Die Arbeitszeit sollte das Studium nicht überwiegen.
EINFLUSS AUF STUDIUM
Beeinträchtigt ein Job die Studienleistung?
- Fachnahe Jobs : meist keine negative Auswirkung auf das Studium
- Fachferne Jobs mit mehr als 10 Stunden pro Woche: erhöhen Abbruchrisiko
- 57% der Absolventen hatten fachnahe, zeitlich nicht intensive Nebenjobs
- Engagierte Studierende suchen eher fachnahe Tätigkeiten
- Zeitmanagement ist entscheidend
Ein Nebenjob kann sich unterschiedlich auf das Studium auswirken. Fachnahe Tätigkeiten mit begrenzter Stundenzahl wirken sich nicht negativ auf die Studienleistung aus. Im Gegenteil: 57% der Absolventen hatten einen fachnahen und zeitlich nicht intensiven Nebenjob. Eine fachferne Tätigkeit mit mehr als 10 Stunden pro Woche wirkt sich dagegen nachteilig auf das Studienverhalten aus und erhöht das Risiko eines Studienabbruchs. Entscheidend ist, dass die Arbeitszeit das Studium nicht überwiegt.
MINIJOB / WERKSTUDENT / TEILZEIT
Welche unterschiedlichen Beschäftigungsformen gibt es?
- Minijob: Verdienstgrenze 603 Euro monatlich, keine Krankenversicherungspflicht
- Werkstudent: Maximal 20 Stunden pro Woche in Vorlesungszeit, verdienstunbegrenzt
- Kurzfristige Beschäftigung: Befristet auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage
- Midi-Job: Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 Euro mit abgestuften Abgaben
- Teilzeit ist keine eigene Kategorie, sondern ergibt sich aus der Stundenzahl
Es gibt verschiedene Beschäftigungsformen. Laut SGB IV liegt ein Minijob vor, wenn der Verdienst 603 Euro monatlich nicht überschreitet. Werkstudierende arbeiten maximal 20 Stunden pro Woche in der Vorlesungszeit und verdienen unbegrenzt. Kurzfristige Beschäftigungen sind auf maximal 3 Monate oder 70 Arbeitstage befristet. Midi-Jobs liegen zwischen 603,01 und 2.000 Euro monatlich mit abgestuften Sozialabgaben. Teilzeit ist keine eigenständige Kategorie, sondern ergibt sich aus der Arbeitszeit. Für Studierende gelten je nach Beschäftigungsform unterschiedliche Sozialversicherungsregelungen.
STEUERN & ABGABEN
Ab wann werden Abgaben fällig?
- Minijob: rentenversicherungspflichtig
- Werkstudenten: rentenversicherungspflichtig
- Einkommensteuer: fällt ab 12.348 Euro jährlich an (Stand 2026)
- Rentenversicherungsbeiträge: teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber
- Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist im Minijob möglich
Abgaben hängen von der Beschäftigungsform ab. Laut SGB IV § 7 sind Minijobber in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei, aber in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber zahlt 15,5 Prozent, der Arbeitnehmer 3,6 Prozent. Werkstudierende sind nach dem Werkstudentenprivileg nur rentenversicherungspflichtig. Einkommensteuer wird erst fällig, wenn der jährliche Steuerfreibetrag von 12.348 Euro (Stand 2026) überschritten wird. Im Minijob kann man sich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.
FLEXIBILITÄT
Wie gut lassen sich Jobs mit Vorlesungen kombinieren?
- Aushilfsjobs: meist flexibel im Studienalltag unterzubringen
- Werkstudentenjobs: passen oft gut zum Studienplan
- Haushaltsjobs: bieten flexible Arbeitszeiten
- Fachnahe Jobs: lassen sich meist gut mit Studium vereinbaren
- Flexible Jobs: eignen sich besonders für Unregelmäßigkeit des Studiums
Aushilfsjobs in Gastronomie oder Einzelhandel sind meist flexibel im Studienalltag unterzubringen. Werkstudentenjobs passen oft gut zum Studienplan, da sie fachlichen Bezug haben und auf 20 Stunden pro Woche begrenzt sind. Haushaltsjobs ermöglichen flexible Arbeitszeiten. Wissenschaftliche Hilfskraft-Stellen an der Hochschule lassen sich besonders gut mit dem Studium kombinieren. Generell gilt: Je flexibler der Job, desto besser lässt er sich mit unregelmäßigen Vorlesungszeiten und Prüfungsphasen vereinbaren.
LANGFRISTIGER NUTZEN
Bringt ein Nebenjob Berufserfahrung?
- Minijob: kann Karriere-Kickstarter sein und Arbeitserfahrung ermöglichen
- Fachnahe Jobs: bieten wertvolle Berufserfahrung im Studienbereich
- nützliche berufliche Kontakte
- Erhöhte Chancen beim späteren Jobeinstieg
- Praxiserfahrung hilft bei der beruflichen Orientierung
Ein Nebenjob kann bereits während des Studiums wertvolle Berufserfahrung ermöglichen. Laut Minijob-Zentrale kann ein Minijob ein "Karriere-Kickstarter" sein, der Arbeitserfahrung, nützliche Kontakte und bessere Jobeinstiegschancen bietet. Fachnahe Jobs wie Werkstudentenstellen oder HiWi-Stellen sind besonders wertvoll, da sie direkten Bezug zum Studienfach haben. Selbst Aushilfsjobs trainieren Soft Skills wie Zeitmanagement und Umgang mit Menschen. Die Erfahrung hilft bei der beruflichen Orientierung und stärkt den Lebenslauf.
Eigene Mittel
ERSPARNISSE
Wie sinnvoll ist es, Rücklagen zu nutzen?
- Knapp die Hälfte aller Studierenden (47,2 %) greift auf eigene Mittel zurück
- dienen als wichtige zusätzliche Finanzierungsquelle neben BAföG und Erwerbstätigkeit
- können Lücken überbrücken, wenn andere Einnahmen ausbleiben
- Ohne Backup-Plan drohen bei Einnahmeausfällen finanzielle Schwierigkeiten
- Frühzeitiges Sparen erhöht die finanzielle Stabilität während des Studiums
Eigene Mittel sind eine verbreitete Finanzierungsquelle im Studium. Laut der 22. Sozialerhebung nutzen 47,2 Prozent der Studierenden eigene Mittel für die Studienfinanzierung, im Schnitt mit 368 Euro monatlich. Viele Studierende finanzieren ihr Studium aus mehreren Quellen gleichzeitig, etwa aus Erwerbstätigkeit, BAföG und eigenen Ersparnissen. Rücklagen sind besonders sinnvoll, um unerwartete Kosten oder Ausfallzeiten bei anderen Einnahmen abzufedern. Rund 77 Prozent der Studierenden geben an, dass die Finanzierung ihres Lebensunterhalts gesichert ist. Studierende ohne ausreichende Rücklagen oder Backup-Quellen hingegen berichten häufiger von finanziellen Schwierigkeiten. Eigene Ersparnisse erhöhen daher die Sicherheit und Unabhängigkeit während des Studiums.
UNTERSTÜTZUNG VOR DEM STUDIUM
Welche Vorteile kann ein Gap Year vor dem Studium bieten?
- Persönliche Weiterentwicklung durch neue Erfahrungen & Selbstständigkeit
- Soft Skills wie Teamfähigkeit und Eigeninitiative
- Praktika & Freiwilligendienste helfen bei Berufsorientierung
- Sprachkenntnisse verbessern
- Erholung von der Schulzeit & neue Motivation fürs Studium
Ein Gap Year kann verschiedene Vorteile bieten. Eine Auszeit kann Fähigkeiten wie Organisation, Selbstständigkeit und Problemlösung stärken. Praktika ermöglichen erste Einblicke in die Arbeitswelt und helfen dabei, den passenden Beruf zu finden. Freiwilligendienste zeigen, was man bewirken kann, und stärken die Persönlichkeit. Wer ins Ausland geht, verbessert seine Sprachkenntnisse und erwirbt interkulturelle Kompetenzen. Außerdem bietet eine Auszeit die Möglichkeit, sich von der Schulzeit zu erholen und neue Energie zu tanken. Allerdings sollte die Finanzierung gut geplant werden, da Reisen und Kurse kostenintensiv sein können.
FINANZIELLE PLANUNG
Warum ist eine finanzielle Planung während des Studiums wichtig?
- Über 10% der Studierenden: Finanzierung nicht gesichert
- Finanzielle Unsicherheit: Begünstigung eines Studienabbruchs
- Gute Planung: frühes Erkennen von Einnahmeausfällen & Gegensteuern
- Finanzielle Sicherheit: erhöhte Wahrscheinlichkeit eines Masterübergangs
Eine sorgfältige finanzielle Planung ist während des Studiums wichtig, weil die Lebenshaltungskosten kontinuierlich anfallen. Rund 10,6 Prozent der Studierenden geben an, dass die Finanzierung ihres Lebensunterhalts nicht gesichert ist. Studierende, die ihre Finanzierung als gesichert betrachten, planen häufiger ein Masterstudium als Studierende mit finanziellen Schwierigkeiten (59,0 vs. 46,6 Prozent). Die meisten Studierenden finanzieren ihr Studium aus mehreren Quellen, wie Elternunterstützung, Erwerbstätigkeit, BAföG und eigenen Mitteln. Eine durchdachte Planung hilft, Einnahmeausfälle frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Studierende, die bereits vor dem Studium ihre Ausgaben und Einnahmen kalkulieren, stehen finanziell stabiler da.
LEBENSHALTUNGSKOSTEN
Welche Ausgaben entstehen typischerweise während eines Studiums?
- größte Ausgaben: Miete (410 Euro), Ernährung (198 Euro), Gesundheit (100 Euro)
- Fast 21%: über 500 Euro Miete pro Monat
- Studierende mit Kindern: zusätzliche Belastungen (Kinderbetreuung: 191 Euro & weitere Ausgaben: 138 Euro)
- Nebenkosten: Versicherungen & Anschaffungen
- Gesamtausgaben: variieren je nach Einnahmen und Lebenssituation
Die typischen Ausgaben während eines Studiums setzen sich aus mehreren Posten zusammen. Die 22. Sozialerhebung nennt die größten monatlichen Ausgaben: Miete mit durchschnittlich 410 Euro, Ernährungskosten mit 198 Euro sowie Gesundheitskosten mit 100 Euro. Die Mietkosten sind dabei besonders relevant: Fast 21 Prozent der Studierenden berichten von Mietausgaben über 500 Euro im Monat. Studierende mit eigenen Kindern haben zusätzliche Belastungen für Kinderbetreuung (191 Euro) und weitere kinderbezogene Ausgaben (138 Euro). Laut den Autoren können die Angaben mit Ungenauigkeiten verbunden sein, da es sich um Selbstauskünfte handelt. Einmalige Anschaffungen oder Versicherungen sind in diesen monatlichen Angaben häufig nicht vollständig enthalten.
VERBRAUCHSVERHALTEN
Welche Möglichkeiten gibt es, im Studienalltag Geld zu sparen?
- Mensa nutzen: Preis-Leistungs-Verhältnis wird von 73 Prozent als gut bewertet
- Nebenjobs in Semesterferien: Einnahmen sichern
- Gemeinsames Wohnen: reduziert Mietkosten
- Finanzplanung: bewusster Umgang mit Ausgaben
Im Studienalltag gibt es verschiedene Möglichkeiten, Geld zu sparen. Die 22. Sozialerhebung zeigt, dass gut 54 Prozent der Studierenden mindestens einmal pro Woche in einer Mensa oder Cafeteria essen. Das Preis-Leistungs-Verhältnis wird von rund 73 Prozent der Studierenden als gut bewertet, was die Mensa zu einer günstigen Ernährungsalternative macht. Nebenjobs in den Semesterferien können zusätzliche Einnahmen sichern. Wer sich eine Wohnung mit anderen Studierenden teilt, kann Mietkosten senken. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die eigenen Ausgaben im Blick zu behalten und ein Budget zu planen. Laut den Autoren helfen ein Bewusstsein für die eigenen Ausgaben und eine gute Planung dabei, mit dem verfügbaren Geld im Studium auszukommen.
RISIKO DER ABHÄNGIGKEIT
Was passiert, wenn eigene Mittel aufgebraucht sind?
- Rund 13 Prozent: aktuelle finanzielle Schwierigkeiten
- 10,6 Prozent: Finanzierung nicht gesichert
- Ohne Ersatzquellen: Gefährdung des Studiums
- Studierende mit geringen Einnahmen: stärker auf Förderung angewiesen
- Fehlende finanzielle Absicherung: möglicher Studienabbruch
Wenn eigene Mittel aufgebraucht sind, können finanzielle Schwierigkeiten entstehen. Laut der 22. Sozialerhebung berichten rund 13 Prozent der Studierenden von aktuellen finanziellen Problemen. Bei 10,6 Prozent ist die Finanzierung des Lebensunterhalts nicht gesichert. Studierende, die ihren Lebensunterhalt vor allem durch eigene Erwerbsarbeit sichern, gerieten schneller in finanzielle Notlagen, wenn die Arbeit wegfällt. Fehlende eigene Mittel können dazu führen, dass Studierende stärker auf BAföG oder andere Förderungen angewiesen sind, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind. In besonders schwierigen Fällen kann eine unzureichende Finanzierung dazu führen, dass Studierende ihr Studium nicht fortführen können. Rund 10 Prozent der Befragten gaben an, aufgrund der Pandemie ihr Studium ohne zusätzliche finanzielle Unterstützung nicht fortführen zu können.
UNABHÄNGIGKEIT
Wie kann finanzielle Unabhängigkeit den Studienalltag beeinflussen?
- Studierende mit BAföG: unabhängiger von Eltern und Erwerbstätigkeit
- Mehr Zeit für das Studium
- Fördert Selbstständigkeit
- Mehr Flexibilität bei Studienentscheidungen
- Stabile Finanzen senken das Stresslevel
Finanzielle Unabhängigkeit kann den Studienalltag positiv beeinflussen. Laut der 22. Sozialerhebung sind Studierende, die BAföG beziehen, unabhängiger von der Unterstützung durch Eltern oder von eigener Erwerbstätigkeit. Dies gilt besonders für Studierende mit elternunabhängigem BAföG. Wenn eigene Mittel oder BAföG den Lebensunterhalt decken, bleibt mehr Zeit und Energie für das Studium. Studierende, die ihren Lebensunterhalt allein durch Erwerbsarbeit sichern müssen, haben oft weniger Zeit für Lehrveranstaltungen und Selbststudium. Finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht es außerdem, Studien- und Lebensentscheidungen freier zu treffen, etwa beim Wechsel des Studienfachs oder bei einem Auslandsaufenthalt. Studierende, die ihre Finanzierung als gesichert betrachten, berichten seltener von finanziellen Schwierigkeiten und können sich stärker auf ihr Studium konzentrieren.
LANGFRISTIGE AUSWIRKUNGEN
Welchen Einfluss hat das Nutzen eigener Mittel auf die spätere finanzielle Stabilität?
- Finanzielle Sicherheit: senkt Abbruchwahrscheinlichkeit
- Eigene Mittel: reduzieren Abhängigkeit von Förderbedingungen
- Übung in finanzieller Selbstverantwortung
- frühzeitiges Achten auf Finanzierung: oft stabilere finanziellen Basis
Das Nutzen eigener Mittel kann die spätere finanzielle Stabilität beeinflussen. Laut der 22. Sozialerhebung planen Studierende, die ihre Finanzierung als gesichert betrachten, häufiger ein Masterstudium (59,0 Prozent) als Studierende ohne gesicherte Finanzierung (46,6 Prozent). Finanzielle Sicherheit wirkt sich zudem negativ auf die Studienabbruchintention aus: Mit zunehmender finanzieller Sicherheit sinkt die Wahrscheinlichkeit, das Studium abbrechen zu wollen. Wer bereits während des Studiums eigene Mittel nutzt und ein Budget plant, übt sich in finanzieller Selbstverantwortung. Diese Fähigkeit kann auch nach dem Studium von Vorteil sein. Studierende, die frühzeitig auf eine solide Finanzierung achten, stehen nach dem Studienabschluss oft auf einer stabileren finanziellen Basis. Eine gute finanzielle Planung während des Studiums kann somit die Grundlage für langfristige finanzielle Stabilität legen.
BAföG
GRUNDLAGEN & BERECHTIGUNG
Wer ist förderberechtigt?
- Schularten: Hochschulen, Akademien, Kollegs, Abendgymnasien. Allgemeinbildende Schulen oft nur, wenn Kind nicht bei Eltern wohnen kann.
- Alter: Grenze meist 45 Jahre.
- Nationalität: Deutsche, EU-Bürger und Migranten mit Bleibeperspektive.
- Erstausbildung: Fokus liegt auf der ersten berufsbildenden Ausbildung (inkl. Master).
Das BAföG regelt, wer überhaupt Geld bekommt. Grundsätzlich förderfähig sind Studierende an Hochschulen sowie Schüler an Berufsfachschulen, Fachschulen und Abendgymnasien. Für „normale“ Schüler (Gymnasium/Realschule) gibt es BAföG meist nur, wenn sie nicht mehr zu Hause wohnen können, weil die Schule zu weit weg ist. Wichtig ist die Altersgrenze: Die Ausbildung muss im Regelfall vor dem 45. Lebensjahr begonnen werden. Neben Deutschen sind auch viele Ausländer (z.B. mit Daueraufenthalt oder EU-Bürger) berechtigt. Gefördert wird primär die Erstausbildung; ein Masterstudium gilt dabei oft als Teil der ersten akademischen Ausbildung.
LEISTUNG & DAUER
Wie lange läuft die Förderung?
- Dauer: Richtet sich meist nach der Regelstudienzeit.
- Leistungsnachweis: Nach dem 4. Semester muss ein positiver Leistungsstand (ECTS) nachgewiesen werden.
- Verlängerung: Möglich bei Krankheit, Kindererziehung, Gremientätigkeit oder Pflege von Angehörigen.
Die Förderung ist zeitlich begrenzt, meist auf die Regelstudienzeit. Damit das Geld weiterfließt, müssen Studierende in der Regel nach dem 4. Semester beweisen, dass sie „im Plan“ sind (Leistungsnachweis nach § 48). Schulen und Hochschulen (Lehrer/Dozenten) sind hier in der Pflicht, diese Bescheinigungen auszustellen. Verzögerungen durch triftige Gründe wie Krankheit, Schwangerschaft, Kindererziehung oder Gremientätigkeit können die Förderungsdauer verlängern. Wer ohne Grund bummelt oder Leistungsnachweise nicht erbringt, verliert den Anspruch.
FINANZIELLER BEDARF
Wie hoch sind die Sätze?
- Schüler-BAföG: Je nach Schulart 276€ bis 775€ .
- Studierenden-BAföG: Grundbedarf plus Wohnpauschale (z.B. 380€ für eigene Wohnung).
- Zuschläge: Krankenversicherung (ca. 100-120€) und Kinderbetreuung (160€).
- Neu: Studienstarthilfe (1.000€ einmalig für Sozialleistungsbezieher).
Das Gesetz legt pauschale Bedarfssätze fest, die den Lebensunterhalt decken sollen. Die Höhe hängt stark davon ab, ob der Auszubildende noch bei den Eltern wohnt oder eine eigene Wohnung hat. Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, erhalten den höchsten Satz (Grundbedarf + Wohnpauschale). Hinzu kommen können Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie ein Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende mit eigenen Kindern. Neu eingeführt wurde die Studienstarthilfe, ein einmaliger Zuschuss von 1.000 Euro für Studienanfänger aus einkommensschwachen Haushalten zur Anschaffung von Laptops oder Lernmitteln.
RÜCKZAHLUNG
Wie läuft die Rückzahlung?
- Schüler: Meist Vollzuschuss (muss nicht zurückgezahlt werden).
- Studierende: 50% Zuschuss, 50% zinsloses Darlehen.
- Kappungsgrenze: Schulden sind oft bei ca. 10.010€ gedeckelt.
- Beginn: Rückzahlung startet 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Ein zentraler Punkt für Studierende und Eltern ist die Schuldenfrage. Schüler-BAföG ist fast immer ein Geschenk des Staates (Vollzuschuss). Bei Studierenden ist es zur Hälfte geschenkt und zur Hälfte ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung beginnt erst fünf Jahre nach dem Abschluss. Die Raten sind einkommensabhängig (wer wenig verdient, kann sich freistellen lassen) und die Gesamtschuld ist gedeckelt, sodass keine uferlose Verschuldung droht.
BESONDERHEITEN
Werden Praktika gefördert?
- Ausland: Studium/Schule in der EU oft voll förderfähig, weltweit für begrenzte Zeit.
- Zuschläge: Reisekosten und Studiengebühren (bis zu einer Grenze) werden übernommen.
- Praktika: Pflichtpraktika sind förderfähig.
Das Gesetz fördert Mobilität: Ausbildungen im EU-Ausland oder Auslandssemester weltweit werden unterstützt. Hierfür gibt es gesonderte Zuschläge für Reisekosten und teilweise Studiengebühren. Wichtig ist, dass auch Pflichtpraktika im Rahmen der Ausbildung gefördert werden. Sogar Fernunterricht kann unter strengen Voraussetzungen finanziert werden. Der Antrag für Auslands-BAföG muss oft bei einem anderen Amt gestellt werden als das Inlands-BAföG.
EINKOMMENSANRECHNUNG
Wann wird Einkommen angerechnet?
- Elterneinkommen: Wird angerechnet, außer bei elternunabhängigem BAföG.
- Freibeträge: Es gibt hohe Freibeträge für Eltern, Ehepartner und Geschwister.
- Eigenes Vermögen: Bis 15.000€ (bzw. 45.000€ ab 30 J.) anrechnungsfrei.
- Minijob: Bis ca. 556€/Monat bleibt das BAföG meist ungekürzt.
BAföG ist meist abhängig vom Einkommen der Eltern und des Ehepartners. Überschreitet deren Einkommen bestimmte Freibeträge (die je nach Familienstand variieren), wird der Überschuss vom BAföG abgezogen - die Eltern müssen dann Unterhalt leisten. Weigern sich Eltern zu zahlen, kann das Amt in Vorausleistung gehen. Auch das Einkommen und Vermögen des Auszubildenden selbst wird geprüft. Es gibt jedoch Schonvermögen (z.B. 15.000€ für Jüngere) und Freibeträge für Nebenjobs, sodass ein Minijob oft keine Auswirkung auf die Förderhöhe hat.
Studienkredite
ARTEN VON KREDITEN
Welche Arten von Krediten gibt es?
- staatliche Studienkredite, Bildungskredite und private Studienfonds
- KfW-Studienkredit: bekanntes Darlehen für Lebenshaltungskosten
- Bildungskredit des Bundes: hilft gezielt in fortgeschrittenen Studienphasen
- Bildungsfonds bieten einkommensabhängige Finanzierungen
- Angebote unterscheiden sich in Zielgruppen, Zinsen und Rückzahlungsmodellen
In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Studium über Kredite zu finanzieren. Der KfW-Studienkredit ist ein monatliches Darlehen, das Studierende unabhängig vom Einkommen der Eltern unterstützt. Der Bildungskredit der Bundesregierung ist ein zeitlich befristetes Programm für fortgeschrittene Studienphasen oder Praktika. Eine weitere Form sind Bildungsfonds, wie der von der Deutschen Bildung. Hier erhalten Studierende Geld und zahlen später einen Teil ihres Gehalts zurück. Zudem bieten einige Banken und Sparkassen eigene Studienkredite an. Diese unterscheiden sich oft stark in ihren Bedingungen, etwa bei den Zinsen oder der maximalen Kredithöhe.
ZINSENTWICKLUNG
Wie hoch sind die Zinsen?
- Bildungskredit des Bundes: 3,53 % pro Jahr
- KfW-Studienkredit: variabel & richten sich nach Marktwerten
- KfW-Zinsen werden halbjährlich an den 6-Monats-EURIBOR angepasst
- Bildungsfonds: keine klassischen Zinsen, sondern einkommensabhängige Rückzahlungen
- Zinsen können während der Auszahlung die monatlich verfügbare Summe verringern
Die Kosten für einen Studienkredit hängen stark vom Anbieter ab. Beim Bildungskredit des Bundes liegt der effektive Jahreszins aktuell bei 3,53 % (Stand: 01.04.2026). Der KfW-Studienkredit nutzt einen variablen Zinssatz. Dieser wird zweimal im Jahr, am 1. April und 1. Oktober, an den Marktzins (6-Monats-EURIBOR) angepasst. Während der Auszahlungsphase werden die anfallenden Zinsen direkt von der monatlichen Auszahlung abgezogen, sofern keine Zinsstundung vereinbart wurde. Bildungsfonds funktionieren anders: Sie verlangen keine festen Zinsen. Stattdessen verpflichtet man sich, nach dem Studium einen festen Prozentsatz des späteren Bruttoeinkommens über einen bestimmten Zeitraum zurückzuzahlen.
AUSZAHLUNGSMODELLE
Welche Auszahlungsmodelle gibt es?
- KfW-Studienkredit: monatlich zwischen 100 und 650 Euro
- Bildungskredit: monatlich 100, 200 oder 300 Euro & Einmalzahlung bis zu 3.600 Euro möglich
- Bildungsfonds: monatlichen Beträgen oder Einmalzahlungen oder Kombination daraus
- Gesamthöhe der Auszahlung ist je nach Anbieter und Studienphase begrenzt
Die Auszahlung von Studienkrediten erfolgt meist in monatlichen Raten, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken. Beim KfW-Studienkredit können Studierende einen Betrag zwischen 100 und 650 Euro pro Monat wählen. Der staatliche Bildungskredit bietet monatliche Raten von 100, 200 oder 300 Euro für maximal 24 Monate an. Zusätzlich ist hier eine Einmalzahlung von bis zu 3.600 Euro für besondere Ausgaben, wie Arbeitsmittel, möglich. Bildungsfonds der Deutschen Bildung bieten flexible Modelle an: Studierende können monatliche Zahlungen, Einmalbeträge oder eine Kombination daraus erhalten, um etwa Studiengebühren oder Auslandssemester zu finanzieren.
RÜCKZAHLUNG
Wann und wie beginnt die Rückzahlung?
- KfW-Studienkredit: nach einer Karenzphase & Raten laufen maximal 25 Jahre lang bei einer Mindestrate von 20 Euro
- Bildungskredit: vier Jahre nach der ersten Auszahlung & in festen Raten von 120 Euro monatlich
- Bildungsfond: einkommensabhängige Rückzahlung nach dem Berufsstart
Die Rückzahlung beginnt nicht sofort nach dem Studium, sondern meist nach einer Ruhephase. Beim KfW-Studienkredit folgt auf die Auszahlung eine Karenzzeit von 6 bis 23 Monaten. Danach wird das Darlehen in monatlichen Raten über maximal 25 Jahre zurückgezahlt. Beim Bildungskredit beginnt die Rückzahlung fest vier Jahre nach der ersten Auszahlungsrate in konstanten Raten von 120 Euro pro Monat. Ein anderes Modell nutzt der Bildungsfond der Deutschen Bildung: Die Rückzahlung startet erst, wenn man ein festgesetztes Mindesteinkommen erreicht. Dann wird ein vereinbarter Prozentsatz des Bruttolohns für eine festgelegte Anzahl an Monaten gezahlt.
RISIKEN
Welche finanziellen Folgen kann eine Verschuldung nach dem Studium haben?
- Variable Zinsen erhöhen monatliche Belastung unerwartet
- Zinseszinsen vergrößern gesamte Schuldenlast
- Erschwerung des finanziellen Starts ins Berufsleben
- Rückzahlungsverpflichtung unabhängig vom späteren beruflichen Erfolg
- Lange Laufzeiten binden über Jahrzehnte
Ein großes Risiko bei Studienkrediten sind die Zinskosten. Da viele Kredite wie der von der KfW variable Zinsen haben, können die monatlichen Kosten während der langen Laufzeit steigen. Wenn Zinsen während des Studiums nicht gezahlt, sondern gestundet werden, entstehen Zinseszinsen, die die Gesamtschulden stark anwachsen lassen. Hohe Schuldenbeträge können nach dem Abschluss den finanziellen Spielraum einschränken, etwa bei der Wohnungsmiete oder späteren Krediten. Im Gegensatz zum BAföG muss ein Bankkredit zudem in voller Höhe plus Zinsen zurückgezahlt werden, was eine dauerhafte finanzielle Belastung darstellt.
FLEXIBILITÄT
Kann man die Auszahlung pausieren?
- KfW-Kredit: jederzeit pausierbar, Anpassungen halbjährig & Sondertilgungen jederzeit kostenfrei
- Bildungskreditvertrag: jederzeit zum Monatsende kündigbar
- Rückzahlungspläne: teilweise anpassbar bei finanziellen Schwierigkeiten
Studienkredite bieten verschiedene Möglichkeiten, auf Veränderungen im Studium zu reagieren. Die Auszahlung des KfW-Studienkredits kann jederzeit gestoppt oder unterbrochen werden. Zweimal im Jahr lassen sich die monatlichen Beträge anpassen. Zudem sind Sondertilgungen während der Rückzahlung jederzeit kostenfrei möglich, um die Schulden schneller zu reduzieren. Der Bildungskredit ist ebenfalls flexibel: Er kann ohne Angabe von Gründen jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden, wodurch die weiteren Auszahlungen entfallen. Auch bei den Rückzahlungsraten der KfW gibt es Spielraum, solange eine Mindestrate von 20 Euro eingehalten wird.
ZIELGRUPPEN
Für wen sind Kredite gedacht?
- KfW-Kredit: Studierende an staatlich (anerkannten) Hochschulen bis 44 Jahre
- Bildungskredite: Studierende in fortgeschrittenen Phasen oder Praktika & Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr
- Studienfonds: für fast alle Fachrichtungen
- allgemein: oft eine Lösung für Studierende ohne BAföG-Anspruch
Die Zielgruppen variieren je nach Kreditart. Der KfW-Studienkredit steht Studierenden an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen offen, die bei Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind. Er fördert Erst- und Zweitstudien sowie Promotionen. Der staatliche Bildungskredit richtet sich gezielt an Studierende in der Endphase ihres Studiums (nach der Zwischenprüfung) oder an Auszubildende im letzten Ausbildungsjahr. Studienfonds wie die der Deutschen Bildung sprechen Studierende fast aller Fachrichtungen an, die Unterstützung für das Studium im In- oder Ausland benötigen und eine alternative zur Bankfinanzierung suchen.
UNTERSCHIED ZU BAFÖG
Wo liegt der Unterschied zwischen Kredit und staatlicher Förderung?
- staatliche Förderung vs. Bankdarlehen
- Rückzahlung zur Hälfte ohne Zinsen vs. vollständige Rückzahlung mit Zinsen
- abhängig vs. unabhängig vom Einkommen der Erziehungsberechtigten Antwort
Der Hauptunterschied liegt in der Art der Unterstützung und der Rückzahlung. BAföG ist eine Sozialleistung des Staates. Studierende erhalten das Geld zur Hälfte als Zuschuss, den sie nicht zurückzahlen müssen, und zur anderen Hälfte als zinsloses Darlehen. Zudem ist BAföG meist vom Einkommen der Eltern abhängig. Ein Studienkredit hingegen ist ein Vertrag mit einer Bank. Das gesamte Geld muss inklusive Zinsen zurückgezahlt werden. Ein Vorteil von Krediten wie dem der KfW oder dem Bildungskredit ist, dass sie unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Ehepartners gewährt werden.
Stipendien
ARTEN VON STIPENDIEN
Welche Arten von Stipendien gibt es?
- Deutschlandstipendium: fördert begabte Studierende direkt über Hochschulen
- Begabtenförderungswerke: unterstützen Studierende mit besonderen Talenten
- Aufstiegsstipendium: hilft Fachkräften mit Berufserfahrung beim ersten Studium
- Weiterbildungsstipendium: unterstützt junge Menschen nach der Berufsausbildung
- Promotionsstipendien: finanzieren die wissenschaftliche Arbeit für den Doktorgrad
In Deutschland gibt es verschiedene Wege, ein Stipendium zu erhalten. Ein bekanntes Programm ist das Deutschlandstipendium, das hälftig vom Bund und von privaten Geldgebern finanziert wird. Zudem unterstützen dreizehn Begabtenförderungswerke Studierende nach bestimmten Werten oder Fachrichtungen. Für Personen mit Berufserfahrung gibt es spezielle Programme wie das Aufstiegsstipendium für das erste Studium oder das Weiterbildungsstipendium nach einer Ausbildung. Wer eine Doktorarbeit schreibt, kann ein Promotionsstipendium erhalten. Auch kleinere Stiftungen oder die Hochschulen selbst bieten oft eigene Förderungen an.
VORAUSSETZUNGEN
Welche Kriterien muss man erfüllen?
- Gute Noten in Schule oder Studium sind wichtig
- Gesellschaftliches Engagement in Vereinen oder Politik zählt
- Soziale und familiäre Umstände werden berücksichtigt
- Biografische Hürden wie ein Migrationshintergrund spielen eine Rolle
- Besondere Talente und persönliche Eignung werden geprüft
Die Voraussetzungen für ein Stipendium sind vielfältig. Neben sehr guten Leistungen in der Schule oder im Studium achten viele Geldgeber auf das persönliche Profil. Dazu gehört freiwilliges Engagement, zum Beispiel in Vereinen, kirchlichen Organisationen oder der Politik. Auch die Überwindung biografischer Hindernisse, wie ein Migrationshintergrund oder die Pflege von Angehörigen, wird positiv bewertet. Die Auswahlkriterien hängen stark vom jeweiligen Anbieter ab. Während einige Stipendien nur auf Leistung schauen, fördern andere gezielt Menschen in schwierigen sozialen Lagen.
BEWERBUNGSPROZESS
Wie läuft eine Bewerbung ab?
- Bewerbung erfolgt meist direkt bei der eigenen Hochschule
- Fristen und Formulare finden sich auf Hochschul-Webseiten
- Auswahlkommissionen der Hochschulen entscheiden über die Vergabe
- Bewerbung ist oft online oder schriftlich möglich
- Private Förderer können bei der Auswahl beratend mitwirken
Der Weg zum Stipendium beginnt meist mit einer Bewerbung bei der eigenen Hochschule. Die Hochschulen legen die Bewerbungsfristen fest und stellen die nötigen Formulare bereit. In der Regel entscheidet eine Auswahlkommission der Hochschule, wer gefördert wird. Beim Deutschlandstipendium können auch private Geldgeber beratend an diesem Prozess teilnehmen. Wichtig ist, dass die Bewerbung vollständig und fristgerecht eingereicht wird. Bei anderen Programmen, wie den Begabtenförderungswerken, bewirbt man sich direkt bei der jeweiligen Organisation.
HÖHE DER FÖRDERUNG
Wie viel Geld bekommt man?
- Deutschlandstipendium: 300 Euro monatlich
- Geld muss nicht an den Staat zurückgezahlt werden
- Auszahlung erfolgt unabhängig vom eigenen Einkommen
- Förderung wird meist für mindestens zwei Semester bewilligt
- Stipendium wird nicht auf das BAföG angerechnet
Beim Deutschlandstipendium erhalten Studierende eine monatliche Unterstützung von 300 Euro. Das Besondere ist, dass dieses Geld ein Geschenk ist; man muss es später nicht zurückzahlen. Die Förderung wird einkommensunabhängig gezahlt, also egal wie viel man selbst oder die Eltern verdienen. Die Bewilligung erfolgt meist für ein Jahr, also zwei Semester. Danach prüft die Hochschule erneut, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Andere Stipendien können höhere Beträge oder zusätzliche Gelder für Bücher und Reisen enthalten.
NICHT-FINANZIELLE VORTEILE
Welche nicht-finanziellen Vorteile bieten Stipendien?
- Kontakt zu Fachkräften und Unternehmen
- persönliche Beratung und Begleitung
- Workshops und Seminare
- Netzwerke
- verbessert die Karrierechancen
Stipendien bieten weit mehr als nur Geld. Viele Programme ermöglichen den Kontakt zu privaten Förderern und Unternehmen, was für den späteren Berufseinstieg sehr wertvoll ist. Durch Mentoring erhalten Studierende erfahrene Begleiter an ihre Seite. Zusätzlich gibt es oft ideelle Angebote wie Seminare, Fachvorträge oder Exkursionen. Die Vernetzung mit anderen Stipendiaten schafft ein starkes Gemeinschaftsgefühl und fördert den Austausch. Zudem gilt ein Stipendium als Auszeichnung, die bei Bewerbungen für Jobs sehr positiv auffällt.
WAHRSCHEINLICHKEIT
Wie realistisch ist ein Stipendium?
- Über 33.000 Studierende erhielten 2025 ein Deutschlandstipendium
- Hochschulen können bis zu 8 Prozent der Studierenden fördern
- Chancen stehen gut, da viele Plätze unbesetzt bleiben
- Vielfältige Kriterien erhöhen die Erfolgschancen für viele Bewerber
Ein Stipendium zu erhalten ist realistischer, als viele denken. Im Jahr 2025 wurden allein über das Deutschlandstipendium 33.521 Studierende gefördert. Das entspricht etwa 1,2 Prozent aller Studierenden in Deutschland. Theoretisch könnten die Hochschulen sogar bis zu 8 Prozent ihrer Studierenden fördern, sofern genügend private Mittel vorhanden sind. Da sich viele Studierende aus Angst vor einer Absage gar nicht erst bewerben, bleiben oft Plätze ungenutzt. Durch die Berücksichtigung von Engagement und Lebensläufen haben nicht nur Studierende mit Bestnoten eine Chance.
KOMBINATION MIT ANDEREN FÖRDERUNGEN
Darf man BAföG und Stipendium kombinieren?
- Deutschlandstipendium und BAföG sind gleichzeitig möglich
- Stipendium wird nicht auf den BAföG-Satz angerechnet
- Kombination mit anderen Leistungsstipendien ist oft begrenzt
- Doppelförderung über 30 Euro monatlich ist meist unzulässig
- Studierende profitieren von beiden Finanzierungsquellen gleichzeitig
Ja, das Deutschlandstipendium lässt sich sehr gut mit dem BAföG kombinieren. Die 300 Euro monatlich werden nicht als Einkommen gewertet und verringern daher das BAföG nicht. Schwieriger ist es bei anderen Leistungsstipendien. Wenn man bereits ein anderes Stipendium erhält, das mehr als 30 Euro im Monat beträgt, ist eine Doppelförderung in der Regel ausgeschlossen. Man muss sich dann für eines der beiden Programme entscheiden. Sozialleistungen wie Wohngeld bleiben durch das Stipendium ebenfalls unberührt.
LEISTUNG IM STUDIUM
Muss man gute Noten behalten?
- Hochschulen prüfen die Leistungen mindestens einmal im Jahr
- Stipendium kann bei schlechten Leistungen beendet werden
- Regelstudienzeit muss für die Förderung meist eingehalten werden
- Verlängerung der Förderung ist bei wichtigen Gründen möglich
- Besondere Umstände wie Krankheit können berücksichtigt werden
Um ein Stipendium dauerhaft zu behalten, müssen die vereinbarten Leistungen erbracht werden. Die Hochschule prüft mindestens einmal im Jahr, ob die Kriterien für das Stipendium noch erfüllt sind. Sinken die Noten stark ab oder wird das Studium nicht ordnungsgemäß fortgeführt, kann die Förderung beendet werden. Normalerweise endet das Stipendium mit dem Abschluss der Regelstudienzeit. Wenn es jedoch gute Gründe für eine Verzögerung gibt, wie eine Behinderung oder die Erziehung eines Kindes, kann die Förderung verlängert werden.
