Bildungswege
Welcher Bildungsweg könnte zu mir passen?
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▼Wie funktioniert das Bildungssystem?
▼- <b>Bildungsweg:</b> Der Weg, den du durch das Bildungssystem gehst. Dazu gehören zum Beispiel eine Ausbildung, ein Studium oder eine berufliche Weiterbildung.
- <b>Abschluss oder Qualifikation:</b> Das Ergebnis eines Bildungs- oder Ausbildungswegs. Dazu gehören zum Beispiel ein Berufsabschluss, das Abitur, ein Bachelorabschluss, eine Meisterprüfung oder ein Fachschulabschluss.
- <b>Hochschulzugangsberechtigung:</b> Sie berechtigt dich grundsätzlich dazu, ein Studium aufzunehmen. Je nach Art der Berechtigung kannst du an unterschiedlichen Hochschularten oder nur in bestimmten Fachrichtungen studieren. Sie ist die Grundlage für ein Studium, aber noch keine Garantie für die Aufnahme in jeden gewünschten Studiengang.
- <b>Zulassung:</b> Die Zulassung bezieht sich auf einen konkreten Studiengang. Auch wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, erhältst du nicht automatisch einen Studienplatz. Zusätzliche Voraussetzungen, eine begrenzte Zahl an Studienplätzen oder ein Auswahlverfahren können eine Rolle spielen.
Dabei gibt es nicht nur einen festen Weg. Bildungswege können unterschiedlich beginnen und sich im Laufe der Zeit verändern. Eine Ausbildung kann zum Beispiel später zu einer Weiterbildung oder zu einem Studium führen. Auch nach einem ersten Hochschulabschluss sind weitere Bildungswege möglich. Du musst dich also nicht von Anfang an für einen einzigen Weg entscheiden, sondern kannst deinen Weg später verändern, fortsetzen oder eine neue Richtung einschlagen.
Am Anfang ist vor allem wichtig, einen Überblick über die grundlegenden Begriffe zu bekommen. Sie helfen dabei, die verschiedenen Bildungswege und ihre Voraussetzungen später besser einzuordnen.
Wichtige Begriffe: Für dich bedeutet das: Das Bildungssystem bietet dir verschiedene Möglichkeiten, dich schulisch, beruflich oder wissenschaftlich weiterzuentwickeln. In den nächsten Kapiteln werden die wichtigsten Bildungswege, Abschlüsse und Voraussetzungen Schritt für Schritt erklärt.
Welche Bildungswege gibt es?
▼Ausbildung
▼- Voraussetzungen: keine oder Erster Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss
- Arten: duale Ausbildung oder schulische Ausbildung
- Schulformen: Berufsschule & Betrieb oder Berufsfachschule
- Ziele: Ausüben eines Berufs
- Abschlüsse: Berufsabschluss & ggf. Schulabschluss
Voraussetzungen Die genauen Voraussetzungen hängen davon ab, welchen Ausbildungsweg du wählst. Allgemein lässt sich sagen, dass es Ausbildungen gibt, für die keine vorherige Berufsausbildung oder Berufstätigkeit vorausgesetzt wird. Andere verlangen beispielsweise einen Ersten Schulabschluss oder einen Mittleren Schulabschluss.
Schulformen oder Prüfungswege Eine Ausbildung kannst du insbesondere an folgenden Lernorten oder Schulformen machen:
- • Berufsschule und Betrieb: Das ist das duale System. Du arbeitest im Betrieb und besuchst zusätzlich die Berufsschule. Die Berufsschule vermittelt berufliche und allgemeine Inhalte. Der Unterricht kann an einzelnen Wochentagen oder in längeren Unterrichtsblöcken stattfinden.
• Berufsfachschule: Hier findet die Ausbildung überwiegend oder vollständig in der Schule statt. Je nach Bildungsgang kann sie zu einer beruflichen Grundbildung oder zu einem Berufsabschluss führen.
Abschlüsse Am Ende erhältst du einen Berufsabschluss. Je nach Bildungsgang kannst du zusätzlich einen schulischen Abschluss erwerben.
Möglich sind unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere:
- • ein Erster Schulabschluss
• ein Mittlerer Schulabschluss
• die Fachhochschulreife
Für wen ist der Weg geeignet? Eine Ausbildung kann für dich geeignet sein, wenn du einen bestimmten Beruf erlernen und praktische Erfahrungen sammeln möchtest. Besonders die duale Ausbildung passt zu dir, wenn du im Betrieb arbeiten und gleichzeitig die Berufsschule besuchen möchtest.
Ebenso kann ein Bildungsgang an einer Berufsfachschule für dich infrage kommen. Je nach Bildungsgang kannst du dort eine berufliche Grundbildung oder einen Berufsabschluss erwerben.
Studium
▼- Voraussetzungen: Hochschulzugangsberechtigung
- Schulformen: verschiedene Universitäts- & Hochschulformen
- Ziele: Hochschulabschluss
- Abschlüsse: Bachelor, Master, Diplom, Staatsexamen, kirchliche Prüfung
Voraussetzungen Für ein grundständiges Studium brauchst du grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung. Dazu gehören:
- • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Fachgebundene Hochschulreife
• Fachhochschulreife
• bestimmte berufliche Qualifikationen
• bestimmte ausländische Bildungsnachweise
Für ein Masterstudium brauchst du in der Regel bereits einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss. Die Hochschule kann zusätzliche Voraussetzungen festlegen.
Schulformen oder Prüfungswege Du kannst an unterschiedlichen Hochschularten studieren. Dazu gehören:
- • Universitäten
• Technische Universitäten & Technische Hochschulen
• Pädagogische Hochschulen
• Kunsthochschulen
• Musikhochschulen
• Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften
• Verwaltungsfachhochschulen
Ziele Das Ziel eines Studiums ist ein Hochschulabschluss. Ein Studium kann dich wissenschaftlich und beruflich qualifizieren.
Der Bachelor ist der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss. Nach dem Bachelor kannst du in den Beruf gehen oder ein Masterstudium beginnen.
Ein Masterstudium kann deinen bisherigen Studienbereich vertiefen, erweitern oder mit einem anderen Fach verbinden. Es kann außerdem an eine Phase der Berufstätigkeit anschließen.
Abschlüsse Je nach Studiengang kannst du unter anderem folgende Abschlüsse erwerben:
- • Bachelor
• Master
• Diplom
• Staatsexamen
• kirchliche Prüfung
Für wen ist der Weg geeignet? Ein Studium kann für dich geeignet sein, wenn du dich wissenschaftlich mit einem Fach beschäftigen und einen Hochschulabschluss erwerben möchtest. Es passt außerdem zu dir, wenn du nach einem Bachelorabschluss weiterlernen und später einen Masterabschluss oder eine Promotion anstreben möchtest.
Duales Studium
▼- Voraussetzungen: Hochschulzugangsberechtigung & i.d.R. einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit passendem Betrieb
- Schulformen: Universität oder Fachhochschule oder Berufs-/Studienakademie & Betrieb
- Ziele: wissenschaftliche Kenntnisse & praktische Berufserfahrung verbinden
- Abschlüsse: Bachelor oder Master
Voraussetzungen Für ein duales Bachelorstudium brauchst du grundsätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung. Dazu gehören:
- • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
• Fachgebundene Hochschulreife
• Fachhochschulreife
• bestimmte berufliche Qualifikationen
• bestimmte ausländische Bildungsnachweise
In der Regel brauchst du außerdem einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem passenden Betrieb.
Schulformen oder Prüfungswege Der theoretische Teil findet an einer Universität, einer Fachhochschule oder einer Berufs- bzw. Studienakademie statt. Die praktischen Phasen absolvierst du in einem Betrieb.
Beim dualen Studium an einer Universität oder Fachhochschule findet der theoretische Teil an einer Hochschule statt. Die Praxisphasen absolvierst du in einem kooperierenden Betrieb.
Beim Studium an einer Berufsakademie lernst du theoretisch an einer Studienakademie und praktisch in einem Betrieb. Die Berufsakademie ist damit eine Einrichtung des tertiären Bildungsbereichs, aber grundsätzlich keine Hochschule.
Ziele Das Ziel eines dualen Studiums ist, wissenschaftliche Kenntnisse und praktische Berufserfahrung miteinander zu verbinden. Du lernst also nicht nur theoretische Inhalte, sondern wendest sie auch in einem Betrieb an.
Abschlüsse Ein duales Studium kann zu einem Bachelorabschluss führen. Es gibt auch duale Masterstudiengänge, welche dann zum Masterabschluss führen. Welcher Abschluss genau vergeben wird, hängt vom jeweiligen Studiengang und der Bildungseinrichtung ab.
Für wen ist der Weg geeignet? Ein duales Studium kann für dich geeignet sein, wenn du ein Hochschulstudium mit regelmäßiger praktischer Arbeit verbinden möchtest. Es passt besonders zu dir, wenn du theoretische Inhalte direkt im Betrieb anwenden und gleichzeitig einen Hochschulabschluss erwerben möchtest.
Berufliche Weiterbildung
▼- Voraussetzungen: meist abgeschlossene Berufsausbildung & Berufserfahrung & ggf. bestimmter Schulabschluss
- Schulformen: Fachschule oder Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammer
- Ziele: unter anderem berufliche Kenntnisse vertiefen, berufliche Selbstständigkeit, Führungsverantwortung oder Anstreben eines neuen Bildungswegs
- Abschlüsse: unter anderem staatlicher Berufsabschluss nach Landesrecht, Meister*in, Techniker*in, Fachwirt*in, Fachkaufmann/-frau oder Bachelor oder Master Professional
Voraussetzungen Die Voraussetzungen hängen von der Art der Weiterbildung ab.
Fachschulen bauen grundsätzlich auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung und Berufserfahrung auf. Für bestimmte Bildungsgänge können auch ein Mittlerer Schulabschluss, eine andere berufliche Qualifikation oder eine Hochschulzugangsberechtigung verlangt werden.
Bei beruflichen Aufstiegsfortbildungen können ebenfalls eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine bestimmte Fortbildungsprüfung notwendig sein.
Schulformen oder Prüfungswege Eine wichtige Schulform ist die Fachschule. Dort kannst du dich in Vollzeit oder Teilzeit weiterbilden. Die Ausbildung kann auch in mehreren Stufen organisiert werden. Berufliche Aufstiegsfortbildungen können außerdem über zuständige Stellen wie Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern organisiert werden.
Ziele Das Ziel einer beruflichen Weiterbildung kann sein:
- • deine beruflichen Kenntnisse zu vertiefen
• zusätzliche Aufgaben übernehmen zu können
• Führungsverantwortung zu übernehmen
• dich beruflich selbstständig zu machen
• einen höheren beruflichen Abschluss zu erwerben
• einen weiteren Bildungsweg, zum Beispiel ein Studium, zu eröffnen
Abschlüsse Eine Fachschule führt zu einem staatlichen Berufsabschluss nach Landesrecht. Zusätzlich können Ergänzungs-, Aufbau- oder Anpassungsqualifikationen erworben werden.
In der beruflichen Weiterbildung gibt es außerdem beispielsweise folgende Abschlüsse oder Qualifikationen:
- • Meisterin oder Meister
• Technikerin oder Techniker
• Fachwirtin oder Fachwirt
• Fachkauffrau oder Fachkaufmann
• Bachelor Professional
• Master Professional
Für wen ist der Weg geeignet? Eine berufliche Weiterbildung kann für dich geeignet sein, wenn du bereits eine Berufsausbildung und häufig auch Berufserfahrung hast und dich beruflich weiterentwickeln möchtest. Fachschulen bauen grundsätzlich auf einer beruflichen Erstausbildung und Berufserfahrung auf.
Dieser Weg kann zu dir passen, wenn du zusätzliche Fachkenntnisse erwerben, Führungsaufgaben übernehmen oder dich auf eine berufliche Selbstständigkeit vorbereiten möchtest.
Weitere Qualifikationswege
▼- Voraussetzungen: abhängig vom gewählten Weg
- Schulformen: Abendhauptschule, -realschule, -gymnasium, Kolleg, Externenprüfung, Nichtschülerprüfung
- Ziele: unter anderem Schulabschluss nachholen, (Fach-)Hochschulreife erwerben oder Bildungsweg nach Berufstätigkeit fortsetzen
- Abschlüsse: unter anderem Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife
Voraussetzungen Die Voraussetzungen hängen davon ab, welchen Abschluss du nachholen möchtest und welchen Weg du dafür wählst. Einzelheiten können je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sein.
Abendhauptschule:
- • berufstätig sein oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen sein
- • berufstätig sein oder mindestens sechs Monate berufstätig gewesen sein
• den Hauptschulbildungsgang erfolgreich abgeschlossen oder die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben
• mindestens 18 Jahre alt sein
- • eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens zwei Jahre berufstätig gewesen sein
• den Mittleren Schulabschluss besitzen
• im Jahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt sein
• Während des Besuchs musst du grundsätzlich berufstätig sein. Ausnahmen und besondere Regelungen können die Länder festlegen.
- • eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens zwei Jahre berufstätig gewesen sein
• den Mittleren Schulabschluss besitzen
• im Jahr der Anmeldung mindestens 19 Jahre alt sein
• Während des Kollegbesuchs sollst du grundsätzlich nicht berufstätig sein. Über Ausnahmen entscheiden die Länder.
- • Angaben zu deinem bisherigen Bildungsweg und zu deiner Vorbereitung auf die Prüfung vorlegen
- • angemessene Vorbereitung, der Nachweis bestimmter Vorbildungen oder dass du zuvor nicht in einem vergleichbaren Bildungsgang angemeldet warst
• Die genauen Regeln hängen vom angestrebten Abschluss und vom Bundesland ab.
Schulen des Zweiten Bildungswege:
- • Abendhauptschule (Erwerben des Hauptschulabschlusses)
• Abendrealschule (Erwerben des Mittleren Schulabschlusses)
• Abendgymnasium (Erwerb der Hochschulreife)
• Kolleg (Erwerb der Hochschulreife)
- • Externenprüfung (Nachholen eines Schulabschlusses mit eigenständiger Vorbereitung)
• Nichtschülerprüfung (Erwerb eines allgemeinbildenden Abschlusses, ohne zuvor regulär Schüler*in des entsprechenden Bildungsgangs zu sein)
- • einen fehlenden Schulabschluss nachzuholen
• die Fachhochschulreife zu erwerben
• das Abitur zu erwerben
• einen späteren Zugang zu einer Hochschule zu eröffnen
• den eigenen Bildungsweg nach einer Berufstätigkeit fortzusetzen
Abschlüsse Je nach gewähltem Weg kannst du unter anderem folgende Abschlüsse erwerben:
- • Hauptschulabschluss
• Mittlerer Schulabschluss
• Fachhochschulreife
• Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
Für wen ist der Weg geeignet? Weitere Qualifikationswege können für dich geeignet sein, wenn du einen Schulabschluss nachholen oder eine Hochschulzugangsberechtigung erwerben möchtest. Diese Wege können besonders dann zu dir passen, wenn du bereits berufstätig bist oder deine Schullaufbahn später fortsetzen möchtest.
Welche Hochschulzugänge gibt es?
▼Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
▼- Erwerb: allgemeinbildendes Gymnasium, berufliche Schulen, Zweiter Bildungsweg oder Nichtschülerprüfung
- Berechtigung zum Studieren: ja
- Einschränkungen: keine, aber auf zusätzliche Voraussetzungen für Wunschstudiengang achten
- Hochschularten: jede Hochschule & Universität
- Anerkennung: deutschlandweit anerkannt
Das Abitur kannst du nicht nur an einem allgemeinbildenden Gymnasium erwerben. Es ist auch an beruflichen Schulen, auf dem Zweiten Bildungsweg oder durch eine Nichtschülerprüfung möglich.
Mit dem Abitur bist du bei der Wahl der Fachrichtung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Das bedeutet aber nicht, dass du automatisch einen Studienplatz in deinem Wunschstudiengang bekommst. Gibt es mehr Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze, können zum Beispiel die Abiturnote, ein Auswahlverfahren oder andere zusätzliche Anforderungen eine Rolle spielen.
Das Abitur ist außerdem nicht nur für ein Studium nützlich. Es kann auch den Weg in eine vergleichbare berufliche Ausbildung eröffnen.
Für dich bedeutet das: Mit dem Abitur kannst du grundsätzlich jedes Studienfach an jeder Hochschule wählen. Prüfe trotzdem, ob für deinen Wunschstudiengang zusätzliche Voraussetzungen, ein Auswahlverfahren oder eine begrenzte Zahl an Studienplätzen gelten. Deine Abiturnote kann dabei eine Rolle spielen.
Fachgebundene Hochschulreife
▼- Erwerb: Berufsoberschule oder Fachoberschule
- Berechtigung zum Studieren: ja
- Einschränkungen: fachliche eingeschränkt
- Hochschularten: Hochschulen & Universitäten, die den passenden Studiengang anbieten
- Anerkennung: deutschlandweit anerkannt
Du kannst die Fachgebundene Hochschulreife zum Beispiel an einer Berufsoberschule erwerben. Auch an einer Fachoberschule kann sie je nach Bildungsgang und Bundesland erworben werden. An der Berufsoberschule kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Allgemeine Hochschulreife erreicht werden, zum Beispiel wenn zusätzlich Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache nachgewiesen werden.
Die Fachgebundene Hochschulreife ist deshalb besonders für dich geeignet, wenn du schon weißt, in welchem beruflichen oder fachlichen Bereich du später studieren möchtest. Sie bietet dir dafür einen passenden Zugang, schränkt aber die Wahl anderer, fachfremder Studiengänge ein.
Für dich bedeutet das: Prüfe auf deinem Zeugnis, für welche Fachrichtungen deine Fachgebundene Hochschulreife gilt. Danach kannst du gezielt nach passenden Studiengängen suchen. Zusätzliche Zulassungsbeschränkungen oder Auswahlverfahren können trotzdem gelten.
Fachhochschulreife
▼- Erwerb: Fachoberschule, beruflicher Bildungsgang oder Fachschule
- Berechtigung zum Studieren: ja
- Einschränkungen: eingeschränkt bei der Hochschul-Wahl
- Hochschularten: Fachhochschulen & Hochschulen für angewandte Wissenschaften
- Anerkennung: deutschlandweit anerkannt
Die Fachhochschulreife besteht häufig aus einem schulischen und einem praktischen beziehungsweise berufsbezogenen Teil. An einer Fachoberschule werden zum Beispiel fachpraktische Ausbildung und wissenschaftlich-theoretische Bildung miteinander verbunden.
Du kannst die Fachhochschulreife unter anderem an einer Fachoberschule, in einem beruflichen Bildungsgang oder an einer Fachschule erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Erwerb während einer Berufsausbildung möglich, zum Beispiel durch zusätzlichen Unterricht und eine Zusatzprüfung.
Die Fachhochschulreife ist damit besonders auf ein anwendungs- und berufsorientiertes Studium ausgerichtet. Sie ist nicht dasselbe wie die Allgemeine Hochschulreife, weil sie grundsätzlich einen anderen Hochschulzugang eröffnet.
Für dich bedeutet das: Mit der Fachhochschulreife kannst du dich vor allem an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften bewerben. Prüfe trotzdem immer, ob dein gewünschter Studiengang an der jeweiligen Hochschule angeboten wird und ob weitere Voraussetzungen gelten.
Berufliche Qualifikation
▼- Erwerb: Meisterprüfung, Fachwirt, Techniker, Fachschulabschluss oder vergleichbarer Fortbildungsabschluss
- Berechtigung zum Studieren: je nach Qualifikation ja
- Einschränkungen: abhängig von Abschluss, Bundesland und Studiengang
- Hochschularten: je nach Zugangsberechtigung Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Universitäten
- Anerkennung: abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes
Dabei ist nicht jede berufliche Qualifikation mit derselben Studienberechtigung verbunden. Eine berufliche Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel eine Meisterprüfung oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss, kann einen allgemeinen Hochschulzugang eröffnen. Eine Berufsausbildung mit anschließender Berufserfahrung führt dagegen häufig zu einem fachgebundenen Zugang.
Das bedeutet: Bei einem allgemeinen Hochschulzugang bist du bei der Wahl der Fachrichtung grundsätzlich nicht eingeschränkt. Bei einem fachgebundenen Zugang muss das Studium dagegen zu deiner Ausbildung oder deiner beruflichen Erfahrung passen.
Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern. Die Länder können über die gemeinsamen Regelungen hinaus weitere berufliche Qualifikationen anerkennen.
Für dich bedeutet das: Deine berufliche Qualifikation kann ein Weg in die Hochschule sein, auch wenn du kein Abitur hast. Entscheidend ist, welcher Abschluss vorliegt und welche Regelungen in deinem Bundesland gelten.
Studium ohne Abitur
▼- Erwerb: abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis, Aufstiegsfortbildung oder bundesländische Sonderregelungen
- Berechtigung zum Studieren: unter bestimmten Voraussetzungen ja
- Einschränkungen: häufig fachgebunden und mit zusätzlichen Voraussetzungen verbunden
- Hochschularten: je nach Bundesland und Zugangsweg Fachhochschulen oder Universitäten
- Anerkennung: abhängig von den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes
Eine Möglichkeit ist eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis. Wenn die Ausbildung und die Berufserfahrung fachlich zum gewünschten Studium passen, kann ein fachgebundener Hochschulzugang möglich sein.
Je nach Bundesland kann zusätzlich ein Eignungsfeststellungsverfahren erforderlich sein. Dabei werden schriftlich und mündlich allgemeines sowie fachbezogenes Wissen geprüft. Ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr kann dieses Verfahren ersetzen.
Andere Wege können über eine berufliche Aufstiegsfortbildung, eine besondere Prüfung für besonders befähigte Berufstätige oder landesrechtliche Sonderregelungen führen. Die Bundesländer dürfen neben den gemeinsamen Regelungen weitere Zugangswege zulassen. Deshalb können die Voraussetzungen je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Für dich bedeutet das: Auch ohne Abitur kann ein Studium möglich sein. Informiere dich dafür besonders über die Regelungen deines Bundeslandes, deine Berufsausbildung, deine Berufserfahrung und den gewünschten Studiengang.
Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
▼- Erwerb: ausländischer Schulabschluss oder internationaler Bildungsabschluss
- Berechtigung zum Studieren: ja, wenn der Abschluss als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird
- Einschränkungen: abhängig von der Gleichwertigkeit, dem Studiengang und möglichen zusätzlichen Voraussetzungen
- Hochschularten: je nach Zugangsberechtigung Fachhochschulen, Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder Universitäten
- Anerkennung: durch die zuständige Hochschule oder eine zuständige Stelle des Bundeslandes
Dabei kann festgestellt werden, dass dein Abschluss dem Abitur, der Fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife entspricht. Davon hängt ab, ob du jedes Studienfach wählen kannst oder nur bestimmte Fachrichtungen beziehungsweise bestimmte Hochschularten infrage kommen. Bei bestimmten internationalen Abschlüssen kann außerdem eine zusätzliche Prüfung oder ein erfolgreiches Studienjahr erforderlich sein.
Die Anerkennung kann im Rahmen des Bewerbungs- oder Einschreibungsverfahrens durch die Hochschule erfolgen. In manchen Fällen sind auch die Zeugnisanerkennungsstellen der Bundesländer zuständig. Eine Entscheidung einer solchen Stelle über die Hochschulreife gilt grundsätzlich bundesweit.
Die Anerkennung bezieht sich auf den angestrebten Studiengang. Wenn du später den Studiengang wechselst, kann deshalb eine erneute Prüfung erforderlich sein. Je nach Abschluss können außerdem zusätzliche Nachweise oder eine weitere Prüfung notwendig sein.
Für dich bedeutet das: Lass zunächst prüfen, welchem deutschen Abschluss dein ausländisches Zeugnis entspricht. Danach weißt du, ob du alle Studienrichtungen wählen kannst oder nur bestimmte Fachrichtungen. Zusätzlich solltest du die Anforderungen der Hochschule und des gewünschten Studiengangs prüfen.
Welche zusätzlichen Voraussetzungen können für ein Studium gelten?
▼Studiengangsbezogene Voraussetzungen
▼- Örtlicher NC: Die Hochschule führt ein eigenes Auswahlverfahren durch und entscheidet, wer die vorhandenen Studienplätze erhält. Dabei können zum Beispiel die Abiturnote berücksichtigt oder einzelne Plätze für bestimmte Bewerbergruppen, etwa beruflich Qualifizierte, reserviert werden.
- Zentrales Zulassungsverfahren: Bei bestimmten Studiengängen werden bundesweit die Studienplätze in einem gemeinsamen Verfahren vergeben. Dies betrifft beispielsweise Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird zwischen zwei Verfahren unterschieden:
Ein NC ist keine zusätzliche Prüfung. Er bedeutet lediglich, dass die vorhandenen Studienplätze nach bestimmten Regeln vergeben werden.
Für dich bedeutet das: Informiere dich bei deinem Wunschstudiengang, ob ein örtlicher NC oder ein zentrales Zulassungsverfahren gilt. Prüfe außerdem die Auswahlkriterien und ob deine Abiturnote, deine Bewerbergruppe oder andere Voraussetzungen eine Rolle spielen.
2. Auswahlverfahren der Hochschule Wenn ein Studiengang zulassungsbeschränkt ist, kann die Hochschule eigene Auswahlregeln anwenden. In einem solchen Auswahlverfahren wird entschieden, welche Bewerberinnen und Bewerber die vorhandenen Studienplätze erhalten.
Bei dem Auswahlverfahren legt die Hochschule fest, wie sie die Bewerberinnen und Bewerber miteinander vergleicht. Dabei kann zum Beispiel die Abiturnote berücksichtigt werden. Auch die allgemeine Eignung für das Studium oder besondere berufliche Qualifikationen können eine Rolle spielen. Ebenso kann es sein, dass Hochschulen für bestimmte Bewerbergruppen eigene Plätze oder Quoten vorsehen können.
Für dich bedeutet das: Zwei Personen können beide die notwendige Hochschulzugangsberechtigung besitzen, aber trotzdem nicht dieselben Chancen auf einen Studienplatz haben. Entscheidend ist dann, nach welchen Regeln die Hochschule die vorhandenen Plätze vergibt. Diese Regeln können sich je nach Studiengang und Hochschule unterscheiden.
3. Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren Für bestimmte Studiengänge oder Zugangswege kann die Hochschule zusätzlich prüfen, ob du für das Studium die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten mitbringst. Diese Prüfung kann als Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren bezeichnet werden. Sie kann schriftliche und mündliche Teile enthalten. Dabei können sowohl allgemeine Kenntnisse als auch Wissen geprüft werden, das sich direkt auf das gewünschte Studienfach bezieht.
Eine solche Prüfung ist also nicht automatisch bei jedem Studium notwendig. Sie kommt nur dann hinzu, wenn sie für den Studiengang oder den jeweiligen Zugangsweg vorgesehen ist.
Für dich bedeutet das: Auch wenn du eine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, kann in bestimmten Fällen noch eine zusätzliche Prüfung verlangt werden. Informiere dich deshalb beim gewünschten Studiengang, ob eine Eignungsprüfung vorgeschrieben ist und welche Inhalte geprüft werden.
4. Praktische Fähigkeiten und besondere Anforderungen Bei manchen Studiengängen können auch praktische Fähigkeiten verlangt oder überprüft werden. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn praktische Kenntnisse für den Studiengang eine wichtige Rolle spielen.
Dabei geht es nicht unbedingt um eine schriftliche Prüfung. Je nach Studiengang kann die Hochschule auch überprüfen, ob du praktische Aufgaben bewältigen kannst oder bereits passende praktische Erfahrungen und Fähigkeiten mitbringst.
Für künstlerische und gestalterische Studiengänge kann zum Beispiel eine besondere künstlerische Aufnahmeprüfung vorgesehen sein.
Für dich bedeutet das: Prüfe beim gewünschten Studiengang genau, ob neben der Hochschulzugangsberechtigung noch eine Aufnahmeprüfung, ein Eignungstest oder ein besonderer Nachweis verlangt wird. Die konkreten Anforderungen können je nach Studiengang unterschiedlich sein.
5. Weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen Hochschulen können für einzelne Studiengänge zusätzliche Zugangsvoraussetzungen festlegen. Dazu kann zum Beispiel gehören, dass nur bestimmte Formen der Hochschulzugangsberechtigung akzeptiert werden oder dass zusätzlich ein Eignungsverfahren durchgeführt werden muss.
Welche Voraussetzungen tatsächlich gelten, steht in den Informationen des jeweiligen Studiengangs. Deshalb reicht es nicht aus, nur zu prüfen, ob du grundsätzlich studieren darfst. Du musst auch nachsehen, ob dein gewünschter Studiengang zulassungsbeschränkt ist und ob die Hochschule zusätzliche Anforderungen stellt.
Für dich bedeutet das: Mit der Hochschulzugangsberechtigung darfst du dich grundsätzlich für ein Studium bewerben. Bei einem NC, einem Auswahlverfahren oder zusätzlichen Eignungsanforderungen ist damit aber noch nicht automatisch ein Studienplatz garantiert.
Voraussetzungen aufgrund des bisherigen Bildungs- oder Berufswegs
▼Ein fachgebundener Hochschulzugang über eine Berufsausbildung und Berufserfahrung funktioniert ähnlich. Die Ausbildung und die berufliche Tätigkeit müssen dann inhaltlich zu dem gewünschten Studiengang passen.
Für dich bedeutet das: Vergleiche deine bisherige Ausbildung oder den Schwerpunkt deiner Hochschulzugangsberechtigung mit dem gewünschten Studiengang. Bei einem fachgebundenen Zugang kannst du nicht automatisch jedes Studienfach wählen.
2. Beratungsgespräch Für bestimmte Wege des Hochschulzugangs, vor allem für beruflich Qualifizierte, kann ein Beratungsgespräch an der Hochschule vorgeschrieben sein. Dabei geht es darum, deine bisherigen Kenntnisse und deinen geplanten Studienweg zu besprechen.
Ein Beratungsgespräch ist keine Prüfung und ersetzt auch nicht automatisch die Hochschulzugangsberechtigung. Es kann aber eine zusätzliche Voraussetzung für den Zugang über berufliche Qualifikationen sein.
Für dich bedeutet das: Wenn du ohne eine schulische Hochschulzugangsberechtigung studieren möchtest, solltest du prüfen, ob die Hochschule vor der Bewerbung oder Einschreibung ein Beratungsgespräch verlangt.
3. Eignungsfeststellungsverfahren Bei bestimmten Zugangswegen für beruflich Qualifizierte kann zusätzlich ein Eignungsfeststellungsverfahren verlangt werden. Dabei wird geprüft, ob du über die notwendigen allgemeinen und fachbezogenen Kenntnisse für ein Studium verfügst.
Das Verfahren kann aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil bestehen. Es geht also nicht nur um deine bisherige Ausbildung, sondern auch darum, ob deine Kenntnisse für das geplante Studium ausreichen.
Für dich bedeutet das: Eine berufliche Qualifikation kann den Hochschulzugang ermöglichen, aber unter Umständen musst du deine Studieneignung zusätzlich nachweisen. Ob eine solche Prüfung erforderlich ist, hängt vom Bundesland, von der Hochschule und vom gewählten Studiengang ab.
4. Probestudium Ein Probestudium bedeutet, dass du ein Studium zunächst für einen bestimmten Zeitraum auf Probe aufnimmst. Deine Leistungen während dieser Zeit können anschließend darüber entscheiden, ob du das Studium endgültig fortsetzen darfst.
Ein erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr kann möglicherweise ein Eignungsfeststellungsverfahren ersetzen. Die konkreten Regelungen können je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein.
Für dich bedeutet das: Ein Probestudium kann eine Möglichkeit sein, deine Studierfähigkeit praktisch nachzuweisen, wenn du über eine berufliche Qualifikation, aber keine klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung verfügst. Prüfe vorher genau, wie lange das Probestudium dauert und welche Leistungen du für die endgültige Aufnahme erbringen musst.
Besondere Voraussetzungen bei ausländischen Bildungsnachweisen
▼Nicht für alle ausländischen Abschlüsse gelten dieselben Voraussetzungen. Ein direkter Hochschulzugang kann möglich sein, wenn dein Bildungsnachweis im Herkunftsland zu einem Hochschulstudium berechtigt, in Deutschland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird und du die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweist.
1. Anerkennung des Abschlusses Zunächst muss geprüft werden, welchem deutschen Abschluss dein ausländischer Bildungsnachweis entspricht. Dabei kann festgestellt werden, dass dein Abschluss zum Beispiel einem allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulzugang entspricht.
Die Anerkennung kann durch die Hochschule im Bewerbungs- oder Einschreibungsverfahren erfolgen. In manchen Fällen ist auch eine Zeugnisanerkennungsstelle des Bundeslandes zuständig. Eine solche Entscheidung über die Hochschulreife wird grundsätzlich von den anderen Ländern anerkannt.
Die Anerkennung kann auf den angestrebten Studiengang begrenzt sein. Wenn du später den Studiengang wechselst, kann deshalb eine erneute Prüfung erforderlich werden.
Für dich bedeutet das: Lass vor der Bewerbung prüfen, welchem deutschen Abschluss dein Zeugnis entspricht und für welche Studiengänge die Anerkennung gilt.
2. Deutsche Sprachkenntnisse Für ein Studium in Deutschland können ausreichende Deutschkenntnisse verlangt werden. Sie sollen sicherstellen, dass du dem Unterricht und den Prüfungen erfolgreich folgen kannst.
Welche Kenntnisse nachgewiesen werden müssen, hängt von den geltenden Regelungen und dem gewünschten Studienweg ab. Für internationale Studieninteressierte können Hochschulen außerdem besondere sprachliche Voraussetzungen festlegen.
Für dich bedeutet das: Prüfe frühzeitig, ob du einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse benötigst und welche Form des Nachweises akzeptiert wird.
3. Studienkolleg oder anderer Vorbereitungsweg Wenn dein ausländischer Bildungsnachweis keinen direkten Zugang zu einem Studium in Deutschland eröffnet, kann ein vorbereitender Bildungsgang erforderlich sein. Ein solcher Vorbereitungsweg soll dich fachlich und sprachlich auf ein Studium vorbereiten.
Die Vorbereitung kann auf bestimmte Studienrichtungen ausgerichtet sein. Für technische, mathematische und naturwissenschaftliche Studiengänge können zum Beispiel Deutsch, Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften im Mittelpunkt stehen.
Für dich bedeutet das: Wenn dein Abschluss noch nicht vollständig einem deutschen Hochschulzugang entspricht, musst du möglicherweise zunächst einen vorbereitenden Bildungsgang besuchen.
4. Feststellungsprüfung Am Ende eines solchen Vorbereitungswegs kann eine Feststellungsprüfung stehen. In dieser Prüfung wird festgestellt, ob du die sprachlichen, fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium in einem bestimmten Fachbereich erfüllst.
Die Prüfung kann sich deshalb nach der gewünschten Studienrichtung richten. Für einen technischen oder naturwissenschaftlichen Studiengang werden beispielsweise andere fachliche Inhalte benötigt als für einen sprachlichen oder wirtschaftlichen Studiengang.
Für dich bedeutet das: Die Feststellungsprüfung prüft nicht nur deine Deutschkenntnisse. Sie soll auch zeigen, dass du fachlich und methodisch auf das Studium in deinem gewünschten Bereich vorbereitet bist.
Rechtliche Rahmenbedingungen: Wer regelt was?
▼Bundesrecht
▼Dazu gehören zum Beispiel die Ausbildungsordnungen für duale Ausbildungsberufe. Aber auch einige schulische Ausbildungen im Gesundheitswesen und in der Altenpflege sowie bestimmte berufliche Fortbildungen beruhen auf bundesrechtlichen Regelungen.
Bundesrecht kann also sowohl für Ausbildungen im Betrieb als auch für bestimmte schulische oder berufliche Qualifikationen gelten. Es gilt jedoch nicht automatisch für alle Bildungswege. Der Bund darf nur in den Bereichen Regelungen treffen, für die eine entsprechende Zuständigkeit besteht und in denen eine bundesweit einheitliche Regelung erforderlich ist.
Für dich bedeutet das: Wenn du eine Ausbildung oder Weiterbildung planst, kann es wichtig sein zu prüfen, ob sie bundesrechtlich oder landesrechtlich geregelt ist. Bei bundesrechtlich geregelten Ausbildungen und Prüfungen gelten in ganz Deutschland gemeinsame Vorgaben. Bei landesrechtlich geregelten Bildungsgängen können die genauen Voraussetzungen dagegen je nach Bundesland unterschiedlich sein.
Föderalismus: Bildung ist Ländersache
▼Das kann dazu führen, dass sich schulische Bildungsgänge, Hochschulzugangsregeln und andere rechtliche Einzelheiten von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Gleichzeitig arbeiten die Länder an gemeinsamen Vorgaben, damit Abschlüsse vergleichbar bleiben, gegenseitig anerkannt werden und Bildungswege über Ländergrenzen hinweg möglich sind.
Für dich bedeutet das: Es kann wichtig sein, in welchem Bundesland du studieren oder eine Ausbildung beginnen möchtest. Die Grundstruktur ist zwar gemeinsam geregelt, die genauen Voraussetzungen können aber unterschiedlich sein.
Hochschulrecht der Länder
▼Für Masterstudiengänge können zusätzliche Voraussetzungen gelten. In bestimmten Fällen kann zum Beispiel eine Eingangsprüfung an die Stelle eines ersten Hochschulabschlusses treten. Auch aus Gründen der Qualitätssicherung oder wegen begrenzter Studienplätze können weitere Anforderungen festgelegt werden.
Auch die Akkreditierung, also die Qualitätsprüfung eines Studiengangs, folgt gemeinsamen Regeln der Länder und den Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Dabei wird geprüft, ob der Studiengang wichtige formale und fachliche Anforderungen erfüllt.
Für dich bedeutet das: Für ein Studium musst du nicht nur die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erfüllen. Je nach Bundesland und Studienabschluss können zusätzliche Regeln gelten. Prüfe deshalb immer, ob für deinen gewünschten Studiengang ein erster Hochschulabschluss, eine Eingangsprüfung oder weitere Voraussetzungen verlangt werden.
Autonomie der Hochschulen
▼In bestimmten Bereichen können Hochschulen eigene Voraussetzungen und Verfahren festlegen. Dazu gehören beispielsweise Auswahlverfahren, Eignungsprüfungen und zusätzliche Anforderungen für Masterstudiengänge. Auch den Zugang zur Promotion regeln Universitäten und gleichgestellte Hochschulen in ihren Promotionsordnungen.
Für dich bedeutet das: Für konkrete Informationen solltest du immer auch die Vorgaben der Hochschule prüfen. Allgemeine Regeln geben dir eine erste Orientierung, die genauen Bewerbungs-, Auswahl- und Prüfungsbedingungen können aber von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein.
Individuelle Regeln der Studiengänge
▼Deshalb können sich die Anforderungen von Studiengang zu Studiengang unterscheiden, auch wenn die Studiengänge an derselben Hochschule angeboten werden. Je nach Studiengang können zum Beispiel ein Numerus Clausus, ein Auswahlverfahren, eine Eignungsprüfung oder der Nachweis bestimmter praktischer Fähigkeiten vorgesehen sein.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge gibt es gemeinsame Grundregeln. Sie betreffen zum Beispiel die Dauer des Studiums, die Aufteilung in einzelne Lernbereiche und das Leistungspunktesystem. Jeder Studiengang setzt diese Regeln jedoch etwas anders um.
Für dich bedeutet das: Prüfe immer die Informationen des konkreten Studiengangs. Die Hochschulzugangsberechtigung ist nur die Grundlage. Zusätzlich können für deinen gewünschten Studiengang eigene Anforderungen gelten.
Warum ist das alles so kompliziert?
▼In der Theorie wirkt das Bildungssystem deshalb zunächst übersichtlich. Es gibt gemeinsame Grundregeln, vergleichbare Abschlüsse und verschiedene Möglichkeiten, von einem Bildungsweg in den nächsten zu wechseln.
In der Praxis muss jeder Bildungsweg jedoch konkret umgesetzt werden. Die allgemeinen Regeln müssen auf ein bestimmtes Bundesland, eine bestimmte Hochschule und einen bestimmten Studiengang angewendet werden. Dadurch können für einen einzigen Bildungsweg mehrere Voraussetzungen gleichzeitig wichtig sein.
Das zeigt sich zum Beispiel beim Weg ins Studium: Eine Hochschulzugangsberechtigung kann grundsätzlich die Grundlage für ein Studium bilden. Wenn du dich aber für einen bestimmten Studiengang entscheidest, musst du zusätzlich prüfen, welche Regeln dort gelten. Dazu können zum Beispiel eine Zulassungsbeschränkung, ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung gehören.
Für dich bedeutet das: Der gemeinsame Rahmen zeigt dir, welche Bildungswege grundsätzlich möglich sind. Für deine konkrete Entscheidung musst du aber zusätzlich die Regeln des Bundeslandes, der Hochschule und des Studiengangs beachten. Wenn du diese Ebenen einzeln prüfst, wird leichter verständlich, welche Voraussetzungen für dich gelten.
Beispiele: Wege durch das System
▼1. Beispiel: Vom Abitur zum Studium
▼- Studiengang auswählen: Du suchst einen Studiengang und eine Hochschule aus, die zu deinen Interessen und beruflichen Zielen passen.
- Zulassung prüfen: Du prüfst, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder ein Numerus Clausus, kurz NC, gilt. Wenn dies der Fall ist, kann die Abiturdurchschnittsnote bei der Vergabe eine wichtige Rolle spielen.
- Weitere Voraussetzungen beachten: Du informierst dich, ob zum Beispiel ein Auswahlverfahren, eine Eignungsprüfung oder bestimmte Bewerbungsfristen gelten.
- Bewerbung einreichen: Du bewirbst dich nach den Vorgaben der Hochschule oder des zuständigen Vergabeverfahrens.
Wie kann der Weg allgemein aussehen? Wie kann der Weg speziell aussehen? Du interessierst dich für Biologie und möchtest später wissenschaftlich arbeiten. Dein weiterer Bildungsweg könnte dann so aussehen:
- • Bachelorstudium beginnen: Du studierst Biologie und erwirbst mit dem Bachelorabschluss deinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss.
• Masterstudium anschließen: Wenn du dich weiter spezialisieren möchtest, kannst du danach ein Masterstudium aufnehmen, zum Beispiel im Bereich Meeresbiologie. Ein Masterstudium kann auf dem Bachelor aufbauen und dein Wissen in einem bestimmten Fachgebiet vertiefen.
• Promotion anstreben: Wenn du anschließend selbstständig forschen möchtest, kannst du eine Promotion beginnen. Dabei verfasst du eine Doktorarbeit und kannst den Doktorgrad erwerben. Die Hochschule legt in ihrer Promotionsordnung fest, welche Voraussetzungen dafür gelten.
2. Beispiel: Von der Ausbildung zum Studium
▼- Du hast bereits eine Hochschulzugangsberechtigung: Dann kannst du prüfen, für welche Hochschularten und Studiengänge sie gilt.
- Du hast noch keine Hochschulzugangsberechtigung: Dann musst du zunächst einen entsprechenden Zugang erwerben. Das kann über zusätzlichen Unterricht und eine Zusatzprüfung zur Fachhochschulreife, über den Besuch einer Fachoberschule oder Berufsoberschule oder unter bestimmten Voraussetzungen über einen fachgebundenen Hochschulzugang aufgrund deiner Berufsausbildung und Berufserfahrung erfolgen. Welche Möglichkeit für dich offensteht, hängt vom Bundesland und von deinem bisherigen Bildungsweg ab.
- Studiengang und Voraussetzungen prüfen: Wenn du einen passenden Hochschulzugang hast, prüfst du, kannst du dich über passende Studiengänge informieren und die weiteren Zugangsvoraussetzungen prüfen.
- Studium beginnen: Du bewirbst dich bei der Hochschule oder dem zuständigen Vergabeverfahren und kannst anschließend ein Studium aufnehmen.
Wie kann der Weg allgemein aussehen? Wie kann der Weg speziell aussehen? Du hast die Schule mit einem Mittleren Schulabschluss beendet und beginnst eine duale Ausbildung zur Fachinformatikerin oder zum Fachinformatiker. Nach deiner Ausbildung möchtest du Informatik studieren.
- • Ausbildung abschließen: Du lernst deinen Beruf im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule und erhältst den Berufsabschluss als Fachinformatikerin oder Fachinformatiker.
• Fachhochschulreife erwerben: Während oder nach deiner Ausbildung besuchst du zusätzlichen Unterricht und legst eine Zusatzprüfung ab. Dadurch erwirbst du die Fachhochschulreife.
• Passenden Studiengang auswählen: Mit der Fachhochschulreife suchst du eine Fachhochschule oder Hochschule für angewandte Wissenschaften aus, die einen passenden Informatikstudiengang anbietet. Die Fachhochschulreife berechtigt grundsätzlich zum Studium an Fachhochschulen.
• Voraussetzungen prüfen und bewerben: Du prüfst, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder weitere Voraussetzungen gelten. Danach bewirbst du dich nach den Vorgaben der Hochschule.
• Studium aufnehmen: Du beginnst dein Informatikstudium und kannst nach dem Bachelorabschluss in den Beruf einsteigen oder ein Masterstudium anschließen.
3. Beispiel: Von der beruflichen Qualifikation zum Studium
▼- Hochschulzugang bereits vorhanden: Bestimmte berufliche Qualifikationen, zum Beispiel eine Meisterprüfung, ein Fachschulabschluss oder ein vergleichbarer Fortbildungsabschluss, können eine Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung eröffnen. Dann kannst du grundsätzlich verschiedene Studienrichtungen wählen.
- Fachgebundener Hochschulzugang vorhanden: Eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens drei Jahre fachlich passende Berufspraxis können unter bestimmten Voraussetzungen zu einem fachgebundenen Hochschulzugang führen. Dann muss der Studiengang zu deiner Ausbildung oder Berufserfahrung passen.
- Zusätzliche Prüfung oder Probestudium erforderlich: Je nach Zugangsweg kann ein Eignungsfeststellungsverfahren verlangt werden. Es kann schriftliche und mündliche Prüfungsteile umfassen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein erfolgreiches Probestudium von mindestens einem Jahr dieses Verfahren ersetzen.
- Studiengang auswählen und Voraussetzungen prüfen: Sobald feststeht, zu welchen Studiengängen du Zugang hast, suchst du einen passenden Studiengang aus und prüfst die weiteren Anforderungen der Hochschule.
- Studium beginnen: Du bewirbst dich nach den Vorgaben der Hochschule und nimmst das Studium auf, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
Wie kann der Weg allgemein aussehen? Wie kann der Weg speziell aussehen? Du hast nach einer Berufsausbildung mehrere Jahre in deinem Beruf gearbeitet und anschließend eine Meisterprüfung bestanden. Nun möchtest du Maschinenbau studieren.
- • Hochschulzugang klären: Deine Meisterprüfung gehört zu den beruflichen Aufstiegsfortbildungen, die unter den jeweiligen Regelungen einen allgemeinen Hochschulzugang eröffnen können. Du lässt prüfen, ob dein Abschluss in deinem Bundesland als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt wird. Und das wird er.
• Studiengang auswählen: Du entscheidest dich für ein Maschinenbaustudium an einer Hochschule.
• Weitere Voraussetzungen prüfen: Du informierst dich, ob für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung, ein Auswahlverfahren oder eine Eignungsprüfung gilt.
• Studium beginnen: Du bewirbst dich für den Studiengang und nimmst das Studium auf, sobald du die Voraussetzungen erfüllst.
• Weitere Qualifikationen erwerben: Nach dem Bachelorabschluss kannst du in den Beruf einsteigen oder ein Masterstudium anschließen.
4. Beispiel: Vom ausländischen Abschluss zum Studium
▼- Abschluss prüfen lassen: Zuerst wird geprüft, ob dein ausländischer Abschluss einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht.
- Studienmöglichkeiten feststellen: Wenn dein Abschluss im Herkunftsland den Zugang zu allen Studiengängen ermöglicht, kann grundsätzlich auch in Deutschland ein Zugang zu allen Studienrichtungen bestehen. Wenn er nur für bestimmte Fächer gilt, kann der Zugang ebenfalls auf passende Studiengänge beschränkt sein.
- Vorbereitungsweg nutzen: Wenn dein Abschluss keinen direkten Hochschulzugang eröffnet, kann ein Studienkolleg als Vorbereitung auf ein Studium und eine Feststellungsprüfung erforderlich sein.
- Sprachkenntnisse nachweisen: Je nach Studienweg musst du außerdem ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachweisen.
- Anerkennung für den Studiengang prüfen: Die Anerkennung wird im Zulassungs- oder Einschreibungsverfahren geprüft und kann auf den angestrebten Studiengang begrenzt sein. Bei einem späteren Studiengangwechsel kann deshalb eine neue Prüfung erforderlich werden.
Wie kann der Weg allgemein aussehen? Anmerkung: Für das International Baccalaureate Diploma gelten besondere Anerkennungsregeln. Dabei können bestimmte Fächerkombinationen vorgeschrieben sein. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann eine zusätzliche Prüfung oder unter bestimmten Bedingungen ein erfolgreiches Hochschulstudium erforderlich sein.
Wie kann der Weg speziell aussehen? Du hast einen ausländischen Schulabschluss, der in Deutschland keinen direkten Zugang zu einem Studium eröffnet. Du möchtest später Wirtschaft studieren.
- • Studienkolleg besuchen: Du besuchst ein Studienkolleg, das dich sprachlich, fachlich und methodisch auf dein Studium vorbereitet.
• Feststellungsprüfung ablegen: Nach der Vorbereitung legst du die Feststellungsprüfung ab. Dabei wird geprüft, ob du die sprachlichen, fachlichen und methodischen Voraussetzungen für ein Studium im gewünschten Fachbereich erfüllst.
• Sprachkenntnisse nachweisen: Du weist die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nach.
• Anerkennung klären: Deine Bildungsnachweise werden im Zulassungs- oder Einschreibungsverfahren für den gewünschten Wirtschaftsstudiengang geprüft. Die Entscheidung bezieht sich auf diesen Studiengang.
• Studium aufnehmen: Nach erfolgreicher Feststellungsprüfung, anerkannter Hochschulzugangsberechtigung und erfüllten weiteren Voraussetzungen bewirbst du dich für den Wirtschaftsstudiengang und beginnst dein Studium.
